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Wiedereingliederung geglückt- dank AGS

Wiedereingliederung geglückt– dank AGS

Thomas Mikolajewicz hatte die Hoffnung fast aufgegeben. Nicht, dass der gelernte Maler und Lackierer sich nicht um einen Arbeitsplatz bemüht hätte. Beworben hat er sich häufig genug, bis hin nach Dänemark, war auch hin und wieder kurzzeitig beschäftigt. Aber mit einer festen Arbeitsstelle wollte es einfach nicht klappen – bis zum Juni dieses Jahres. Seitdem ist der Schleswiger, dank eines vom Arbeitgeberservice (AGS) des Kreises Schleswig-Flensburg vermittelten Eingliederungszuschusses, wieder in Lohn und Brot und mit seinem Leben ebenso zufrieden wie sein Arbeitgeber mit ihm.

Bei Mikojajewicz ist nicht allein das Alter – er ist gerade 50 geworden – ein Vermittlungshemmnis auf dem Arbeitsmarkt. Sein Leben und damit auch seine berufliche Laufbahn verliefen nicht ohne Brüche: immer mal wieder arbeitslos, immer mal wieder geringfügig beschäftigt, so auch zuletzt beim Malerfachbetrieb von Stefan Ehrlich in Kropp. Der kennt ihn also, hat seine Arbeit schätzen gelernt. Denn die liebt Mikolajewicz, weshalb an eine Umschulung nicht zu denken war.

Als Ehrlich im Sommer wegen der anhaltend guten Auftragslage dringend einen weiteren Mitarbeiter benötigte, war es darum für ihn naheliegend, an Thomas Mikolajewicz zu denken. Dank des Eingliederungszuschusses konnte er ihm nun sogar einen festen Arbeitsplatz anbieten. Dieser Eingliederungszuschuss, ein Fördermittel des Kreises Schleswig-Flensburg gleicht aus, dass ein Beschäftigter nicht von Beginn an und/oder uneingeschränkft einsatzfähig ist; trotzdem wird er nach Tarif bezahlt.

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe er- schwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Min- derleistung erhalten (Eingliederungszuschuss), heißt es dazu im §88 ff Sozialgesetzbuch III. Höhe und Dauer fallen individuell aus, je nach Art der Einschränkung der Arbeitsleistung bei den Betroffenen, Sonderregelungen gelten für Schwerbehinderte und ältere Menschen.

Beim Arbeitgeberservice hält man dieses Instrument für „eine gute Möglichkeit, die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Beruf zu ermöglichen“, erläutert die Mitarbeiterin Karin Böstel-Wulke. Der Eingliederungszuschuss wird in diesem Fall über drei Jahre gezahlt, mit einer Nachbeschäftigungspflicht für ein Jahr. Das gibt beiden Seiten Sicherheit.

Das Team von Ehrlichs Betrieb besteht aus vier Personen: dem Chef selbst, einer kaufmännischen Mitarbeiterin sowie zwei Gesellen, einer davon Thomas Mikolajewicz. Da muss die Chemie stimmen – und tut es auch: „Ich schätze Thomas, wir kommen gut miteinander aus“, sagt Stefan Ehrlich, und: „Ich weiß, was er kann – und was er nicht so gut kann.“ Denn kleine Defizite gibt es unbestritten, „aber damit kann ich umgehen“, so Ehrlich.

Die aus seiner Sicht größte Erschwernis ist, dass Thomas Mikolajewicz keinen Führschein hat. Zwar kann dieser seinen Arbeitsplatz per ÖPNV, sprich mit dem Bus, problemlos erreichen. „Ich bin morgens pünktlich zehn Minuten vor Arbeitsbeginn da“, betont er. Aber Besorgungsfahrten muss der Chef selbst erledigen, seinen Mitarbeiter auch mal zum Kunden kutschieren. Ehrlich: „Okay, das ist manchmal Aufwand, aber das nehme ich in Kauf.“

Thomas Mikolajewicz ist glücklich über die Chance zum Neustart. Ihm gefällt die abwechslungsreiche Tätigkeit, die über reine Malerarbeiten hinausgeht, etwa, wenn er gemeinsam mit seinem Chef Fußböden verlegt oder Fassaden dämmt. Die positiven Begleiterscheinungen beschränken sich nicht auf die damit verbundenen Erfolgserlebnisse oder das Finanzielle: Die Arbeit gibt seinem Alltag Struktur, betont er – und ihm selbst das Gefühl, etwas zu leisten und wieder „drin“ zu sein, im Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

„Uns ist es wichtig, unsere Arbeit ganzheitlich zu betrachten und beide Seiten zufriedenzustellen“, sagt AGS-Mitarbeiterin Böstel-Wulke; nur so seien nachhaltige Erfolge möglich. Auch wenn es nicht gleich im ersten Anlauf klappt mit der Vermittlung, bleiben die Leute vom AGS sowohl mit Arbeitgebern als auch betroffenen Arbeitssuchenden in Kontakt. „Der Arbeitgeberservice war mir eine große Hilfe“, lobt Stefan Ehrlich. „Er hat mich gut beraten und mir meine Entscheidung erleichtert.“

Info: Der Arbeitsgeberservice (AGS) ist eine Einrichtung des Kreises Schleswig-Flensburg als zugelassener kommunaler Träger. Das bedeutet, dass er die Grundsicherung für Erwerbsfähige zusammen mit weiteren Sozialleistungen durch „Hilfe aus einer Hand" umsetzt. Anlaufstellen dafür sind die sieben regionalen Sozialzentren, mit denen der AGS eng zusammenarbeitet. Nach schrittweisem Aufbau hat dieser im Oktober mit vier Aquisiteuren sowie Karin Böstel-Wulke als Koordinatorin den Dienst aufgenommen.

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