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Datum: 24.03.2024

Der Kreis Schleswig-Flensburg feiert sein 50-jähriges Jubiläum

Am heutigen Tage vor 50 Jahren, am 24. März 1974, wurden die Kreise Schleswig und Flensburg-Land im Rahmen einer Kreisgebietsreform zum Kreis Schleswig-Flensburg zusammengeführt. Ein halbes Jahrhundert, reich an Ereignissen und Errungenschaften. Doch wie kam es zur Entstehung des Kreises Schleswig-Flensburg?

Die große Kreisgebietsreform in Schleswig-Holstein fand im Jahre 1970 statts. Der Kreis Flensburg-Land bildete deshalb eine Ausnahme, weil man sich im Norden nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen konnte. Dass der Kreis auf Dauer zu klein war, darüber bestand Einigkeit. Er hatte 1888 die Stadt Flensburg und mit der Grenzziehung von 1920 seine acht nördlichen Gemeinden verloren. Wie das Problem gelöst werden sollte, blieb jedoch umstritten. Der Gedanke der durch die Kreisgebietsreform festgelegten Zusammenschlüsse bestand darin, größere Verwaltungseinheiten zu schaffen, die bürgerfreundlich, aber auch kostensenkend arbeiten sollten. Vielerorts hatten die handelnden Kommunalpolitiker skeptisch bis ablehnend reagiert.

Hier hatte der Landtag im Dezember 1969 die Problemfälle Kreis Flensburg-Land und Schleswig offengelassen und lediglich die Auflösung des Flensburger Landkreises zur Kommunalwahl im März 1974 beschlossen. In der Folge wurde kontrovers unter Anderem über einen Ostseeküsten-Kreis, den Zusammenschluss von Kreis und Stadt Flensburg, einen Kreis Schleswig-Eckernförde und den Großkreis Schleswig-Flensburg diskutiert.

Der Flensburger Kreistag votierte im Juni 1972 zunächst für die Bildung eines Großkreises mit Schleswig, Flensburg-Land und der Stadt Flensburg. Im Falle der Ablehnung durch den Landtag strebte man eine Verbindung von Stadt und Kreis Flensburg an. Die CDU-Fraktion im Landtag favorisierte dagegen einen Kreis Schleswig-Flensburg ohne die Stadt Flensburg und entschied dies in der Abstimmung am 20.03.1973.

Mit dem Beschluss fiel beiden amtierenden Landraten die Aufgabe zu, die Verwaltungszusammenlegung der beiden Kreise bis zur Kommunalwahl am 24.03.1974 umzusetzen. In Flensburg übernahm diese Aufgabe der zum kommissarischen Landrat ernannte Dr. Armin Schütz, späterer Generalsekretär des Deutschen Grenzvereins. Verhandlungspartner auf Schleswiger Seite war der im Februar 1972 vom Kreistag gewählte Landrat Dr. Gernot Korthals.

So kam es letztlich zur Entstehung des Kreises Schleswig-Flensburg, wie man ihn heute kennt. Bereits auf eine 50-jährige Historie, gespickt von zahlreichen Herausforderungen und Erfolgen unterschiedlichster Art, kann voller Stolz und Ansporn für die Zukunft zurückgeblickt werden.


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