Hilfsnavigation

Pressemitteilung Schleswig-Holsteinischer Landkreistag 29.01.2010 


Landkreistag: Für kommunalfreundliche und praxistaugliche Regelung bei "Hartz IV"

Logo des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages

Organisation - Verfassungsänderung nicht vorschnell aufgeben!

Kiel: Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag hat deutliche Kritik an dem von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in dieser Woche vorgestellten Gesetzentwurf für eine Nachfolgeregelung für die ARGEn („JobCenter“) geübt. Der Landkreistag begrüßt, dass der Schleswig-Holsteinische Arbeitsminister Dr. Heiner Garg die Kritik der Kreise an den Gesetzentwürfen zur „Hartz IV“-Organisationsreform teilt. „Der Minister hat den Kreisen die nachdrückliche Unterstützung durch die Landesregierung bei ihrer Forderung nach einer Verfassungsänderung zugesagt.“, so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Reinhard Sager (Kreis Ostholstein). „Wir fordern unsere Landesregierung auf, am Ball zu bleiben und alles zu unternehmen, um eine getrennte Aufgabenwahrnehmung noch zu verhindern“.

Der Landkreistag fordert, bei der künftigen Ausgestaltung der „Hartz IV“-Verwaltung die kommunale Kompetenz in der Arbeitsmarktpolitik stärker zu berücksichtigen. „Die Kreise haben seit dem Inkrafttreten von „Hartz IV“ ihr Wissen und ihre Nähe zur örtlichen Wirtschaft zum Wohle der arbeitslosen Menschen eingebracht.“ unterstreicht Reinhard Sager. Der Landkreistag erneuert daher seine Forderung, durch eine Verfassungsänderung allen Kommunen zu ermöglichen, die Durchführung von „Hartz IV“ in Eigenregie zu übernehmen. Darüber hinaus müsse die Verfassungsänderung allen Kreisen, die die „Hartz IV“-Trägerschaft nicht alleine übernehmen, die Möglichkeit einer gemeinsamen und partnerschaftlichen Aufgabenwahrnehmung mit der Bundesagentur für Arbeit eröffnen. „Die Betreuung und Leistungsgewährung aus einer Hand hat für uns weiterhin oberste Priorität.“, hebt Sager hervor.

„Die von Arbeitslosigkeit betroffenen Familien hätten sonst zwei Ansprechpartner – einen von der Bundesagentur für Arbeit und einen vom kommunalen Träger. Damit würde das ursprüngliche Konzept von „Hartz IV“, Hilfe für Langzeitarbeitslose aus einer Hand zu gewähren, der Vergangenheit angehören“, so Landrat Reinhard Sager weiter. Die vorgesehene Neuregelung verursache zusätzliche Bürokratie und belaste die überschuldeten öffentlichen Haushalte. Die betroffenen Menschen müssten künftig zwei Anträge stellen, wo bisher einer ausreicht; die Behörden würden getrennte Bescheide erteilen, statt wie bisher einheitliche Regelungen zu treffen, es würde zwei getrennten Außendienste geben, die etwaigen Verstößen nachgehen. „Das führt bei allen Beteiligten zu Frust und Ärger. Der Gesetzentwurf ist völlig praxisuntauglich“, stellt Sager fest. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehen Kooperation zwischen Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern lässt sich nach Überzeugung des Landkreistages nicht rechtssicher umsetzen. Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass eine Mischverwaltung von Bund und Kommunen unzulässig ist.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen die Aufgaben im Rahmen von „Hartz IV“ künftig getrennt wahrnehmen. Die Kreise sollen sich um die Hilfe für Unterkunft und Heizung kümmern, während die Bundesagentur für Arbeit für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt und für die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes verantwortlich sein soll.

Diese PresseMitteilung ist auch unter www.sh-landkreistag.de (Aktuelles, Presse) verfügbar!

Verantwortlich: Jan-Christian Erps
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages

 


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG, Pressestelle,
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: harald.paulsen@schleswig-flensburg.de