Jäger dürfen jetzt ausnahmsweise füttern 03.02.2010
Jäger dürfen jetzt ausnahmsweise füttern
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg ruft gemeinsam mit dem Kreisjägermeister und der Jägerschaft eine vorübergehende Notzeit für Wildtiere aus.
Ab sofort ist es den Jägern im Kreisgebiet gestattet ist, das Wild artgerecht zu füttern. Dieses ist sonst ausdrücklich verboten!
Mit der so genannten „Notzeit für Wildtiere“ reagiert die Untere Jagdbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg auf die angespannte Futtersituation der Tiere auf Grund des strengen Winters. Jetzt können Heu, Stroh, Getreide, Eicheln, Kastanien und Rüben an den dafür eingerichteten Stellen gefüttert werden, weil die Tiere aufgrund der dichten Schneedecke und des tief gefrorenen Bodens nicht mehr genügend Nahrung finden.
Erheblich eingeschränkt wird auch die Jagd. Im Umfeld von 200 Metern an Futterstellen ist der Abschuss von Schalenwild verboten.
Die Untere Jagdbehörde empfiehlt weiterhin, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu beunruhigen. Hunde sollten an der Leine geführt werden. Das Recht der Wildfütterung obliegt nur den Jagdausübungsberechtigten und den von ihnen bestimmten Personen.
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