Energieberaterin der Verbraucherzentrale berät 09.02.2010
"Die Heizkostenabrechnung"
Energieberaterin der Verbraucherzentrale berät am 18. Februar und 04. März in Schleswig
Viele Mieter und Wohnungseigentümer haben vor Kurzem ihre Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erhalten. So können wir unsere Heizkosten überprüfen und unseren Verbrauch optimieren:
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Gesamtverbrauch des Gebäudes ermitteln:
Zuerst sucht man den gesamten Heizenergie- oder Brennstoffverbrauch des Gebäudes auf der Rechnung. Wird die Heizung mit Mineralöl betrieben, ist der Verbrauch in Litern Heizöl angegeben. Multipliziert man die Literzahl mit 10, ergibt das circa den gesamten Verbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden (kWh) für den Abrechnungszeitraum, der üblicherweise ein Jahr beträgt. Bei Erdgas oder Fernwärme steht der Gesamtverbrauch schon in kWh in der Rechnung. -
Energiekennwert berechnen:
Um diesen Verbrauch mit anderen Gebäuden vergleichen zu können, errechnet man den unbereinigten Energiekennwert des Gebäudes, also den Verbrauch pro Quadratmeter: Dazu teilt man den gesamten Heizenergieverbrauch in kWh (siehe 1.) durch die gesamte beheizte Fläche des Gebäudes. Diese findet man in der „Aufteilung der (Gesamt-)Kosten“ bei den „Grundkosten“ unter „Gesamteinheiten“ oder „Gesamtfläche“. -
Gesamt-Verbrauch des Hauses vergleichen:
Nun kann man einschätzen, ob die Heizkosten des Wohngebäudes im wirtschaftlichen Bereich liegen. Im Kieler Bereich liegt der durchschnittliche Wert bei Mehrfamilienhäusern unter 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. -
Verbrauch der Wohnung vergleichen:
Hier ermittelt man das Verhältnis der eigenen Wohn- zur Gesamtfläche des Hauses und das Verhältnis der verbrauchten Einheiten der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler zu den Gesamtverbrauchseinheiten des Hauses. Bei durchschnittlichem Verbrauch sind die ermittelten Werte etwa gleich hoch. Liegt der Anteil bei den Verbrauchswerten höher, kann das am Nutzerverhalten oder der Lage der Wohnung liegen, zum Beispiel können die Verbrauchswerte von Wohnungen über dem Keller bis zu 30 % und Wohnungen unter dem Dach bis zu 50 % über dem Durchschnitt betragen. -
Unabhängigen Rat zur Heizkostensenkung einholen:
Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale finden häufig fehlerhafte Abrechnungen. Daneben geben sie Hinweise zu geeigneten Modernisierungen und Fördermaßnahmen sowie Rat zu energiesparendem Verhalten. Heizkosten, die deutlich über 15 Euro pro Quadratmeter und Jahr liegen sollten einer gründlicheren Überprüfung unterzogen werden. Dazu sollten dem Energieberater die Abrechnungen der letzten 3 Jahre vorgelegt werden.
An den kommenden Donnerstagen, 18. Februar und 4. März 2010 ist die unabhängige Energieberaterin der Verbraucherzentrale Dipl.-Ing. Angelika Tix-Groth wieder in Schleswig. Die Beratung findet von 9:00 bis 13:00 Uhr in der Kreisverwaltung (Raum 340), Flensburger Straße 7 statt.
Die notwendigen Termine für die Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung gerne unter der Telefonnummer 04621 87-539.
Die Beratung findet regelmäßig zu allen Energiethemen statt und wird gegen eine Kostenbeteiligung von 5 Euro/30 Minuten durch qualifizierte Fachleute - Architekten, Bauingenieure, Bauphysiker und Versorgungsingenieure - kompetent durchgeführt. Das Beratungsangebot wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert.
Broschüre: Energiesparen als Mieter [PDF: 471 KB]
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: harald.paulsen@schleswig-flensburg.de


