Banken und Versicherungen
Girokonto
In Deutschland werden viele Zahlungen über die sogenannten Girokonten abgewickelt. Ein Girokonto bedeutet ein von einer Bank geführtes Konto, das für den bargeldlosen Zahlungsverkehr genutzt wird. Regelmäßige Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge werden dort gebucht. Über dieses Konto bezahlt man ebenfalls diverse Rechnungen wie Miete, Strom, Heizung, Versicherungen, die monatlich anfallen. Wenn die Beiträge gleich bleiben, kann man einen Dauerauftrag einrichten, damit die Bank das Geld automatisch vom Konto abbuchen kann.
Die Konditionen bei diversen Banken sind sehr unterschiedlich. Man darf sich eine Bank seiner Wahl aussuchen. Vergleichen Sie die Kosten und Bedingungen bei den Banken, bevor Sie ein Girokonto eröffnen. Es gibt Banken, die die Nutzungsgebühren monatlich berechnen. Girokonten sind somit nicht immer kostenfrei!
Dispositionskredit (Dispo)
Wenn ein Girokonto eröffnet wird, wird häufig ein Dispositionskredit von der Bank gewährt. Es handelt sich um einen Überziehungskredit, das heißt, Sie können über zusätzliches Geld verfügen, das momentan nicht vorliegt. Die Bank setzt die Grenze der Ausgaben fest und berechnet hohe Zinsen für die ausgeliehenen Beträge. Man muss sehr vorsichtig sein, damit man nicht gleich ungeregelte Schulden aufbaut.
Privatkredit
Banken bieten ebenfalls private Kredite für bestimmte Anschaffungen an. Für das ausgeliehene Geld, wie beim Dispokredit, verlangt die Bank hohe Zinsen. Die Laufzeit hängt auch von der Summe des Kredits und der Höhe der monatlichen Rate ab.
Erkundigen Sie sich bei diversen Banken nach den Konditionen, damit Sie ein seriöses Angebot erhalten und die monatliche Belastung finanziell tragen können.
Wenn Sie einen Kredit nicht mehr bezahlen können, suchen Sie eine Schuldnerberatungsstelle vor Ort auf. Weitere Informationen zur Schuldnerberatung für den Kreis Schleswig-Flensburg gibt es auf der Seite des Kreises.
Gesetzliche Sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung und bietet allgemeinen finanziellen Schutz bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und im Alter. Dadurch wird jedem Betroffenen ein menschenwürdiger Lebensstandard garantiert, auch wenn man sich nicht mehr selbst finanzieren kann.
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen. Die andere Hälfte bezahlen die Arbeitnehmer selbst. Die Abgaben werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und die Beiträge an die Träger gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient der finanziellen Absicherung im Alter, wenn man nicht mehr berufstätig ist und eine Rente bezieht. Grundsätzlich sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bis zum Jahr 2012 durfte man die Rente ab dem 65. Lebensjahr beziehen. Ab 2013 steigt das Rentenalter stufenweise bis zum 67. Lebensjahr allmählich an. Ab 2029 wird die Altersgrenze ab dem 67. Lebensjahr für alle gelten, die nach 1964 geboren wurden. Besondere Regelungen sind ebenfalls zugelassen.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden wie alle anderen Beiträge vom Bruttolohn abgezogen und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Ab einer gewissen Einkommenshöhe steigt der Beitrag nicht mehr.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen und deckt die Krankheitskosten, Vorsorgeuntersuchungen und weitere Kosten ab, die mit unserer Gesundheit verbunden sind. Im Fall der längeren Krankheit (über sechs Wochen) übernimmt die Krankenversicherung die Ersatzleistung für das Gehalt, das sogenannte Krankengeld.
Bei einer Selbständigkeit können Sie sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es enorme Unterschiede. Informieren Sie sich umfangreich über den Leistungsumfang und Höhe der Beiträge. Vergleichen lohnt sich, man spart dadurch viel Geld!
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sichert Ihnen wie alle bisher genannte Versicherungsarten Ihre Existenz und bietet Ihnen im Alter und aufgrund einer Erkrankung finanzielle Unterstützung, wenn Sie auf Pflege von anderen angewiesen werden. Außerdem werden aus der Pflegeversicherung Entschädigungen für die Menschen bezahlt, die ihre Angehörige pflegen und dadurch sich selbst nicht finanzieren können. Gesetzlich Versicherte sind automatisch pflegeversichert. Private Krankenkassenmitglieder müssen sich zusätzlich versichern lassen!
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihnen finanzielle Unterstützung in den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit und zur Schule ereignen sowie von der Schule und Arbeit nach Hause.
Arbeitslosenversicherung
Im Falle der unverschuldeten Arbeitslosigkeit wird man vom Staat finanziell unterstützt. Außerdem hat man dadurch Anspruch auf weitere Angebote wie z. B. Beratung, weiterbildende Seminare und sämtliche Förderleistungen. Für die Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt man erst, wenn die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung mindestens zwölf Monate gedauert hat. Der Antrag wird bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit persönlich gestellt. Die Voraussetzungen müssen erst überprüft werden. Arbeitslosengeld erhält man maximal für 12 Monate, ab dem Alter von 50 Jahren für maximal 13 Monate, ab einem Alter von 55 Jahren für maximal 18 Monate und ab 58 Jahren für maximal 24 Monate.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, kann eine Sperrzeit eintreten. In der Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.Wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt worden sind (schriftlich bestätigt), müssen Sie sich umgehend, spätestens am dritten Tag persönlich bei der Agentur für Arbeit melden.
Arbeitslosengeld II
Sind Sie bereits länger als 12 Monate arbeitslos, haben Sie trotz dessen Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Weitere Informationen finden Sie zu dem Arbeitslosengeld II unter dem Menüpunkt Soziale Leistungen.
Private Versicherungen
Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es viele private Versicherungen, die ebenfalls sehr wichtig sind. Diese Versicherungen werden direkt von den Verbrauchern abgeschlossen und nicht wie bei den gesetzlichen Versicherungen vom Staat finanziell unterstützt. Jede Versicherung kostet Sie denn Geld.
Bevor Sie eine Versicherung abschließen, müssen Sie sich erkundigen, welche Leistungen im Beitrag enthalten sind und ob Sie gut versichert sind. Verbraucherzentralen können Sie umfangreich beraten. Wenden Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale vor Ort.
Anbei die meisten privaten Versicherungen im Überblick:
Privathaftpflichtversicherung (gerade für Familien mit Kindern sehr wichtig!)
Durch unvorsichtiges Handeln, Leichtsinn oder Versehen kann man jemandem einen Schaden hinzufügen. Dafür haftet man mit seinem Vermögen.
Private Haftpflichtversicherung sichert diese Fälle ab und sorgt dafür, dass der Schaden ausgeglichen wird. Manchmal handelt es sich nicht um kleine Beträge, sondern um hohe Summe, die man selbst nicht tragen kann. Somit gehört die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigen Absicherungen, die man empfehlen kann.
Im Falle eines Schadens könnten folgenden Kosten über die Versicherung abgedeckt werden:
- Krankenhauskosten
- Kosten für die Rehabilitation
- Arztkosten
- Schmerzensgeld
- Rentenzahlung
Hausratversicherung
Diese Versicherung sichert die gesamte Einrichtung des Wohnraumes (Wohnung, Haus etc.) ab. Wenn plötzlich eingebrochen wird oder die Wohnung ausbrennt, sind dann alle Einrichtungsgegenstände, in einer festgelegten Höhe (beim Abschluss des Vertrages), versichert. Die Versicherungssumme muss dem Wert der Gegenstände in der Wohnung entsprechen, damit alle Kosten im Falle eines Schadens gedeckt werden könnten.
Die Versicherung tritt ein:
- bei Hagelschäden, bei Sturmschäden, Leistungswasserschäden,
- Einbruch, Raub und Vandalismus.
Weitere Kosten wie Aufräumarbeiten oder Übernachtungskosten werden ebenfalls mitversichert. Schäden durch Überschwemmung wie z.B. einer Sturmflut, Erdbeben oder auch Lawinen, also Naturereignissen sind durch eine Hausratversicherung im Normalfall nicht abgedeckt. Dafür muss eine zusätzliche Hausratsversicherung abgeschlossen werden.
Im Falle eines Schadens muss sich der Kunde umgehend mit dem Versicherer (meistens gibt es einen Ansprechpartner oder Hotline-Service, siehe Versicherungsschein) in Verbindung setzen. Der Schaden soll möglichst treu abgebildet werden, Zeugen können genannt werden. Nach der Meldung wird der Versicherungsträger Sie über die Abwicklung des Schadens informieren und weitere Schritte einleiten.
Diese Vorgehensweise ist üblich für viele Schadensfälle, nicht nur für die Hausratsversicherungen. Falls Sie Hilfe benötigen, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale melden.
Ein Versicherungscheck (Beratung durch den Fachmann) wird immer empfohlen, damit Sie optimale Absicherung gewinnen können und die unvorhersehbaren Schäden tatsächlich abgedeckt werden könnten.
KFZ-Haftpflichtversicherung (für ein Fahrzeug)
Diese Art der Versicherung deckt diverse Schäden eines Fahrzeugs ab. Jeder, der ein Wagen besitzt, muss diese abschließen.
Wie hoch die Versicherung ausfällt, hält von vielen Faktoren ab. Die meisten werden hier genannt.
- Die Schadenfreiheitsklasse (richtet sich nach dem Führerscheinerwerb, bereits gemeldete Schäden, Länge des Vertrages etc.)
- Die Typklasse des Fahrzeugs (Häufigkeit der Unfälle bei einer Marke)
- Zulassungsort.
Weitere Faktoren für die Berechnung des Beitrags könnten das Alter des Versicherungsnehmers, der ausgeübte Beruf oder die Fahrleistung sein.
Die Beiträge fallen sehr unterschiedlich aus. Somit lohnt sich Vergleichsangebote anzufordern und sich umgehend beraten lassen. Auch im Internet kann man die Angebote unkompliziert online vergleichen.
Zur Autoversicherung zählen auch die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug (unter anderem durch Diebstahl, Unwetter und Brand ab). Die Vollkaskoversicherung deckt auch solche Schäden ab, die durch selbst verschuldete Unfälle oder diverse Beschädigung entstehen.
Die beiden Versicherungen sind jedoch freiwillig und müssen nicht abgeschlossen werden. Kfz-Haftpflicht ist dafür obligatorisch!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt im Falle einer Berufsunfähigkeit die finanzielle Unterstützung und gleicht in der Regel die fehlende monatliche Summe zu der vorhandenen Erwerbsminderungsrente aus. Diese Versicherung ist für Berufstätige relevant. Welche Absicherung benötigt wird, muss im Einzelfall errechnet werden. Jeder erzielt ein bestimmtes Einkommen und hat dafür unterschiedliche Verpflichtungen, Zahlungen laufend. Die Höhe der Beiträge muss den individuellen Verhältnissen angepasst werden. Jährlich erhalten die Arbeitnehmer eine Zusammenstellung der Rentenbeträge, u.a. auch die Höhe der aktuellen Erwerbsminderungsrente. In der Regel decken die gesetzlichen Beiträge nicht die Hälfe des Bedarfes ab. Somit ist die private Vorsorge, auch durch weitere Maßnahmen, unentbehrlich.
Folgende Versicherung kann z. B. mit der Altersvorsorge kombiniert werden, so dass Sie am Ende der Laufzeit eine bestimmte Summe ausgezahlt bekommen.
Ein Versicherungsscheck wird dringend empfohlen! Wenden Sie sich an die zuständige Verbraucherzentrale oder recherchieren Sie selbst. Die Angebote können Sie kostenfrei von diversen Versicherungen anfordern!
Lebensversicherung
Es gibt diverse Typen der Lebensversicherungen, die unterschiedlich aufgebaut werden und bestimmte Ereignisse absichern. Im schlimmsten Fall wird durch eine Risikolebensversicherung der Tod abgesichert. Man kann für die Altersvorsorge bestimmte Summen durch eine Lebensversicherung ansparen, die man erst im Rentenalter ausgezahlt bekommt und zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhält.
Wenn Sie sich für eine Lebensversicherung interessieren, suchen Sie diverse Versicherungen oder Verbraucherstellen auf. Die Verträge werden in der Regel für mehrere Jahre (Jahrzehnte) abgeschlossen. Die Kündigung ist oft nicht sofort möglich und die finanzielle Belastung muss weiterhin getragen werden. Seien Sie somit vorsichtig!