Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Dienstags in Schleswig - Energieberatung der Verbraucherzentrale

Seit 1. Januar gelten strengere Feinstaub-Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen

Logo der Verbraucherzentrale

Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten.

Die wichtigsten Informationen zum Kamingenuss auf einen Blick:
Alte Öfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar 2018 Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen wie es z. B. in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.

Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen, indem er

  • gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet
  • geeignete Anzünder verwendet
  • keinen Müll verbrennt
  • eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt
  • auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet
  • Feuerstätten für Holzpellets wählt, denn diese haben weniger Feinstaubemissionen, statt solche mit Brennholz.


Mit Brennholz zu heizen ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft
In Schleswig findet die persönliche Energieberatung dienstags in der Kreisverwaltung, Raum 340, Flensburger Str. 7, statt. Jetzt unter 04621-87662 (Kreisverwaltung) oder 0800-809 802 400 (kostenfrei) anmelden! Kostenbeteiligung: 7,50 bis 10 Euro (je nach Dauer des Beratungsgesprächs)
Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


nach oben zurück