Zulassungsstelle
Terminvergabe Zulassungsstelle Schleswig / Flensburg
Terminvergabe Zulassungsstelle Schleswig / Flensburg
Terminvergabe Zulassungsstellen nur in der Zeit von FL: 07:30 - 13:00 Uhr, SL: 07:30 - 12:00 Uhr:
Die Hotline vergibt lediglich Termine. Bei Fragen nutzen Sie bitte die E-Mailadresse bei Flensburg zulassungfl@schleswig-flensburg.de oder für Schleswig kfz-zulassung@schleswig-flensburg.de
Zulassungsstelle Schleswig: 04621 87-318
Zulassungsstelle Flensburg: 0461 8115-157
Den Zulassungsunterlagen ist beizufügen:
- Kennzeichen vorab online reservieren, dies geht hier.
- Schilder prägen lassen und mit den Zulassungsunterlagen abgeben
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kopie des Ausweises (beidseitig) beifügen
- Bei Abmeldungen: Kennzeichen bereits entstempelt vorzeigen
- Ihre Telefonnummer den Zulassungsvorgang beifügen
Die Zulassungsstelle in Schleswig bietet ihre Leistungen in der Zeit von Mo – Fr von 07:30 – 12:00 Uhr eingeschränkt an. Es erfolgt keine direkte Abarbeitung. Die Leistungen können erst am nächsten Tag von 11:30 - 14:00 Uhr abgeholt werden.
Die Zulassungsstelle in Flensburg bietet ihre Leistungen in der Zeit von Mo – Fr von 07:00 – 12:00 Uhr eingeschränkt an. Großkunden/Kfz-Händler können täglich von 07:00 Uhr – 09:00 Uhr Zulassungsvorgänge – ohne Termin - einreichen. Eine Abholung am nächsten Werktag von 07:00 Uhr – 09:00 wird angestrebt.
Hierfür muss vorher ein Termin vereinbart werden. Ohne Termin ist ein Service nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass es trotz Termin zu Wartezeiten kommen kann.
Wartezeiten im Überblick:
Wartezeiten im Überblick:
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Was Sie wissen sollten
Was Sie wissen sollten
Um für Sie längere Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir, die Zulassungsstelle bereits möglichst früh (ab 7.30 Uhr) aufzusuchen.
In Schleswig-Holstein ist ab dem 01.05.2007 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto der Halterin /des Halters bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich.
- Bei Zulassung für Dritte ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorzulegen.
- Bei Zulassung auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich.
- Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) vorzulegen.
- Bei Zulassung auf eine Person oder einen Betrieb mit Steuervergünstigungen bzw. Steuerbefreiungsmerkmalen bitte das entsprechende Formular zur Steuervergünstigung/-befreiung ausfüllen und mibringen Vordrucke finden Sie hier.