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Internationalen Führerschein beantragen


Rechtsgrundlage

§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

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