Informationen und Rat
Jeder Anfang ist schwer: so ein deutsches Sprichwort! Und es ist sicherlich nicht einfach, in einem fremden Land Fuß zu fassen. Es ist alles neu, fremd, ungewohnt. Die Sprache klingt anders und Sie können sich nicht verständigen. Der Start in Deutschland soll Ihnen so einfach wie möglich gemacht werden. Neben den im Kreis Schleswig-Flensburg verschiedenen Beratungsstellen, gibt es weitere Informationsquellen:
Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich an den Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wenden.
Sie erreichen den Bürgerservice unter der Telefonnummer: +49 911 943-0 oder auch schriftlich über das Kontaktformular unter https://www.bamf.de/DE/Service/ServiceCenter/Buergerservice/buergerservice-node.html von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr.
Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.
Rechtsberatung
Es gibt zwei staatliche Unterstützungsmöglichkeiten in einem Rechtstreit, die den Bürger*innen mit geringem Einkommen die Möglichkeit geben, sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen.
Einerseits kann man allgemeine Beratung und Vertretung in einem außergerichtlichen Verfahren (Beratungshilfe), andererseits persönliche Begleitung und Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren, die sogenannte Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Beratungshilfe
Die Beratungshilfe bieten die Beratungspersonen (Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen, in den Rentenangelegenheiten auch Rentenberater*innen) an. Sie können unmittelbar eine der genannten Beratungspersonen Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.
Auch das Amtsgericht gewährt Ihnen direkt Beratungshilfe. Es erteilt eine sofortige Auskunft, soweit Ihrem Anliegen dadurch entsprochen werden kann. Das Amtsgericht weist auch auf andere Möglichkeiten der Hilfe hin. Im Übrigen nimmt es Ihren Antrag auf Beratungshilfe oder Ihre Erklärung auf und stellt ggf. einen Berechtigungsschein aus.
Beratungshilfe kann in folgenden Rechtsgebieten gewährt werden:
- Zivilrecht (zum Beispiel Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht),
- Verwaltungsrecht,
- Verfassungsrecht,
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und
- Arbeits- und Sozialrecht.
Der Antrag auf Beratungshilfe kann mündlich, montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der jeweils zuständigen Abteilung des Amtsgerichts, oder schriftlich über ein Antragsformular gestellt werden.
Bei der Antragstellung bringen Sie Ihren Ausweis bzw. eine Vollmacht mit, wenn Sie den Antrag nicht für sich selbst stellen. Außerdem werden Belege zu Ihrem Einkommen (Lohnabrechnung, ALG I und II Bescheide, Rentenbescheide etc.) benötigt sowie Ihre laufenden Belastungen, Zahlungen wie Miete, Abschläge für diverse Anbieter, um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Weiterhin sollen Sie bereits möglich vollständige Unterlagen zu Ihrem Einliegen vorlegen, z. B. den Schriftverkehr.
Die Beratung ist kostenpflichtig. Wenn dem Antrag zugestimmt wird, werden die Kosten übernommen. Wird der Abtrag abgelehnt, können Kosten auf Sie zukommen, wenn bereits Beratung stattgefunden hat. Eine Gebühr von 15,00€ kann auch im Falle der Kostenübernahme von der Beratungsperson verlangt werden.
Für den Kreis Schleswig-Flensburg sind zwei Amtsgerichte zuständig:
Prozesskostenhilfe
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann weitere Unterstützung, die so genannte Prozesskostenhilfe, beantragt werden.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
- der*die Antragsteller*in kann die für eine Prozessführung erforderlichen Mittel nach seinen*ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.
Weitere Informationen für das Verfahren siehe unter Menüpunkt Beratungshilfe.
Internet
Es gibt Informationen, die man schnell über verschiedene Internetseiten und Suchmaschinen finden kann. Auch fast alle Verwaltungen, Behörden, Institutionen des öffentlichen Lebens sind im Internet erfasst.
Auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie viele Tipps zum Alltag unter Menüpunkt »Willkommen in Deutschland«
Falls Sie nach Informationen im Internet suchen, seien Sie vorsichtig! Geben Sie nie Ihre persönlichen Daten ein. Es gibt viele unseriöse Seiten, hinter denen sich Betrüger*innen verbergen und sich für andere Institutionen ausgeben. Sie verschicken oft diverse E-Mails mit fiktiven Zahlungsanforderungen, Mahnungen etc. Öffnen Sie solche E-Mails gar nicht, vor allem wenn Ihnen der Absender unbekannt ist. Sie können bösartige Viren enthalten, die Ihre persönlichen Daten löschen bzw. stehlen können.
Weitere Informationen zum Thema Internet finden Sie unter dem Menüpunkt Verbraucherschutz.
Die Gelben Seiten
Wichtige Adressen und Telefonnummern finden Sie in den „Gelben Seiten“, in dem regionalen Telefonbuch. Die Gelben Seiten werden jährlich aktualisiert und in den Geschäften, Postfilialen etc. ausgelegt, damit jede*r Bürger*in ein kostenfreies Exemplar erhalten kann.
Die Gelben Seiten gibt es auch im Internet unter www.gelbeseiten.de zu finden.