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Frauen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Frauen!

Rechte

In deutschen Gesetzen wird seit über 60 Jahren die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert. In deren Zusammenleben wird diese Verankerung an vielen Stellen deutlich:

  • Wichtige Lebensentscheidungen werden gemeinsam oder von jeder Person für sich getroffen.
  • Weder Frauen noch Männer dürfen geschlagen, zum Geschlechtsverkehr oder zur Prostitution, sowie zur Heirat gezwungen werden.
  • Frauen sind im Berufsleben wie in politischen Ämtern genauso erfolgreich und akzeptiert wie Männer, sie sind in der Bundeswehr und ein Studium schließen mittlerweile mehr Frauen als Männer ab.
  • Männer übernehmen immer mehr Aufgaben in der Familie. Sie nehmen Auszeiten für die Erziehung und Betreuung der Kinder oder pflegen ihre Angehörigen.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Rechte/Frauenrechte finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.

Einen kostenlosen Falter zum Thema Grundrechte können Sie in deutscher, englischer oder arabischer Sprache ebenfalls auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung downloaden.

Hier gelangen Sie zu den Plakaten.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar."           

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Gleichstellungsbeauftragte (im Kreis Schleswig-Flensburg)

In Deutschland gibt es haupt- und nebenberufliche Gleichstellungsbeauftragte. Früher hießen sie Frauenbeauftragte. Sie haben die Aufgabe, die Gleichberechtigung in den öffentlichen Verwaltungen und in den Städten, Ämtern und Gemeinden zu fördern und beraten Frauen und Männer in diesen Fragen.

Die Gleichstellungsbeauftragten nutzen mit vielen anderen jährlich wiederkehrende besondere Aktionstage, um auf die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Frauen, Kindern und Familien aufmerksam zu machen:

  • Internationaler Frauentag (8.3.)
  • Equal Pay Day
  • Internationaler Familientag (15.5.)
  • Weltkindertag (20.9)
  • Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11)

Außerdem beteiligen oder initiieren sie immer neue Projekte, die die Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern.

Gemeinsame Projekte und Veranstaltungen werden für die Migrant*innen in der Kooperation mit den Koordinierungsstellen Integration durchgeführt.

Näheres zu den Aktivitäten unserer Beauftragten finden Sie auf der Seite des Kreises.

Corinna Philipsen

Kreis Schleswig-Flensburg
0-913 Gleichstellungsstelle

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Gewalt

Erste und schnelle Hilfe bei Gewalt gegen Frauen finden Sie unter dieser Hotline!

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt. Das Angebot ist mehrsprachig. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

Auch in Deutschland ist es grausame Tatsache, dass es Gewalt gegen Frauen durch Männer überall, zu jeder Zeit und in jeder Form gab und gibt. Erschreckenderweise ist die meist verbreitete Form die Beziehungsgewalt; ob verheiratet oder nicht, häufig demütigen, schlagen, treten, beleidigen, belästigen und vergewaltigen Männer die Frau, die sie angeblich lieben. Die aktuellste Studie belegt, dass mindestens jede vierte Frau häusliche Gewalt und jede siebte Frau sexuelle Gewalt erlebt. Die betroffenen Frauen sind Frauen jeden Alters, jeden Bildungsstandes, jeden Aussehens.

Aus dem Geflecht von Ängsten und Abhängigkeiten einen (Aus-)Weg zu finden, fällt den Betroffenen nicht leicht und ist nachweislich gefährlich- aber es ist möglich! In Deutschland hat jede Frau das Recht auf ein gewaltfreies Leben und deswegen gibt es sowohl Schutzgesetze als auch Beratungsstellen, die Betroffene auf ihrem Weg aus der Gewaltspirale unterstützen und schützen.



Телефон довіри „Насильство щодо жінок“ – Beratung auf Ukrainisch!
(Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen")

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden ab sofort auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 08000 116 016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich.

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung.html

Auch im Frauenzentrum sind Beratungen mit ukrainischer Dolmetscherin möglich.

Informationen zum Schutz vor Menschenhandel

Informationen Deutsch

Informationen Russisch

Informationen Ukrainisch

Beratungsangebot contra Ukrainisch

Beratunsangebot contra Russisch

Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Kinder

інформація для жінок

Информация для женщин

Informations for Women

Infoblatt für Frauen

Die Fachberatungsstellen JADWIGA setzen sich für die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsheirat ein. Dies kann Menschenhandel in die sexuelle Ausbeutung (Zwangsprostitution) sein, aber auch in die Arbeitsausbeutung, die Zwangsbettelei oder der Zwang zu strafbaren Handlungen. Sie unterstützt, berät und betreut betroffene Frauen in ihrer Sprache.

Sie unterstützt durch:

  • Beratung bei sozialen Problemlagen
  • Beratung bei Aufenthaltsproblemen
  • Vermittlung von rechtlichen und therapeutischen Hilfen
  • Hilfen für Zeug*innen in Strafprozessen
  • Fachberatung von Einrichtungen

Aktuell gibt JADWIGA Hinweise, wie geflüchtete Frauen sich vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen können.

Gewaltschutzgesetz

Jede Frau ist Expertin für ihre eigene Sicherheit, daher sind insbesondere die persönlich-individuellen Schutzmaßnahmen von großer Bedeutung. Daneben gibt es jedoch zusätzlich zivilrechtliche Schutzmaßnahmen:

Sie können insbesondere:

  • Schutzanordnungen,
  • die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung ,
  • das alleinige Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder sowie
  • die Aussetzung/Beschränkung des Umgangsrechts


bei Gericht beantragen.

Des Weiteren gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Anzeige (z.B. wegen Körperverletzung, Stalking o. Ä.) aufzugeben:

  • bei jeder Polizeistelle,
  • bei jeder Staatsanwaltschaft oder
  • bei jeder Rechtsanwältin, die sie für die Betroffene weiterleitet.


Wegweisung

In Schleswig-Holstein hat die Polizei die Möglichkeit, den gewalttätigen Partner für bis zu 14 Tage der Wohnung zu verweisen und die Schlüssel einzubehalten, selbst wenn die Wohnung oder das Haus auf den Mann eingetragen ist. Auch kann die Polizei untersagen, dass bestimmte Orte aufgesucht werden, an denen Sie sich aufhalten müssen (z.B. Kindergarten). Zeitgleich mit der Wegweisung informiert die Polizei die regional zuständige Frauenberatungsstelle über den Fall häuslicher Gewalt, sodass diese sich dann proaktiv an die Betroffene wenden und ihr ein Beratungsangebot zur Unterstützung anbieten können.

Frauenhäuser

Hier finden Sie Hilfe und Zuflucht.

  1. Frauenhaus Rendsburg

    Postfach 535
    24753 Rendsburg


Polizei

  1. Zentralstation Schleswig

    Friedrich-Ebert-Str. 8
    24837 Schleswig


Kik (Notfallzettel)


Frauenberatungsstellen

Hier finden Sie verschiedene Hilfsangebote

  1. Frauenzentrum Schleswig e.V.

    Capitolplatz 4
    24837 Schleswig

  2. Frauenzimmer Kappeln e.V.

    Schmiedestraße 18
    24376  Kappeln

  3. Frauennotruf / Wilma

    Nikolaikirchhof 5
    24937 Flensburg

  4. Weißer Ring Schleswig


Gesundheit

Frauenarzt*Frauenärztin

Frauen sollten sich regelmäßig (2 mal im Jahr) einer gynäkologischen Untersuchung bei einem*einer Frauenarzt*Frauenärztin unterziehen, um Krankheiten vorzubeugen oder behandeln zu lassen.

Im Falle einer Schwangerschaft finden regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen statt, die die Gesundheit von Mutter und Kind überwachen.

Zuständige Praxen finden sich zum Beispiel hier unter:
https://www.weisse-liste.de/de/arzt/arztsuche/

Schwangerschaft

Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft sind wichtige Lebensthemen. Verschiedene Institutionen können Sie bei allen Fragen und Problemen in diesen Bereichen beraten und unterstützen (zum Beispiel Frauenzentrum Schleswig e.V., Diakonisches Werk, Schutzengel und so weiter).

Hilfe für Schwangere in Not:


Unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 gibt es Unterstützung, wenn zum Beispiel eine vertrauliche Geburt erwägt wird.

Schwangerschaftsabbruch

In Deutschland benötigt eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägt (unwichtig aus welchen persönlichen Gründen), stets eine Bescheinigung, sofern zuvor keine sogenannte medizinische (körperliche Lebensgefahr der Schwangeren) oder kriminologische (Schwangerschaft durch Sexualstraftat) Indikation von einem*einer Arzt*Ärztin festgestellt worden ist. Diese Bescheinigung können anerkannte Schwangerschaftskonfliktsberatungsstellen nach einem persönlichen Gespräch ausstellen (zum Beispiel Frauenzentrum Schleswig e.V., Diakonisches Werk). Der Abbruch kann in Deutschland bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis beziehungsweise Befruchtung durchgeführt werden (chirurgisch/instrumentell oder medikamentös).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Schwangerenberatungsstellen des Kreises Schleswig-Flensburg haben ein Informationsblatt u.a.in Französisch übersetzen lassen. Andere Sprachen finden Sie unter Antworten A-Z mehrsprachig.

Bundesstiftung / Einmalige Beihilfen bei Schwangerschaft und Geburt

Für Schwangere Frauen in einer sogenannten „finanziellen Notlage“ hat die Bundesstiftung „Mutter-und-Kind“ zusätzliche Gelder für die Erstlingsausstattung bereit gestellt, die auf Antrag zum Beispiel im Frauenzentrum Schleswig e.V. und dem Diakonisches Werk nach einem persönlichen Gespräch bewilligt werden können. Zuschüsse der Bundesstiftung sind nur möglich, wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig eintreffen (Nachrangprinzip!). Für ein solches Gespräch werden folgende Unterlagen zur Berechnung des individuellen Bedarfs benötigt:

  • Mutterpass
  • Ausweis der Mutter
  • Alle Nachweise über monatliche Ein- und Ausgaben der Mutter (als auch dem Vater, wenn vorhanden), das heisst zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Kredite und so weiter.
  • Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid des Antrags auf Erstlingsausstattung beim Sozialzentrum (Vorrang, da gesetzliche Sozialleistung!)
  • Bevorzugt: ein eigenes Konto, auf das die errechnete Anspruchssumme ungefähr zwei Monate vor Geburtstermin überwiesen wird
Wichtig zu Wissen

Die Zuschüsse der Stiftung werden nicht als Einkommen angerechnet!

Weiterführende Informationen und Faltblatt in 15 verschiedenen Sprachen unter:

http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/infobroschuere-bundesstiftung.html.

Freizeit, Kultur und Vereine

Viele Sportvereine bieten spezielle Frauengruppen an, eine Nachfrage lohnt sich! Bitte wenden Sie sich aufgrund der Vielzahl an Angeboten an den Kreisportverband über den Link: https://www.ksvsl-fl.de/
 

Die migrantische Selbstorganisation ZIK ZAK e.V. (Zentrum internationaler Kreativität & Zentrum aller Kulturen e.V.) bietet Freiräume für Ihre multikulturellen Ideen an. Kostenlose Kurse zu verschiedenen Themen finden regelmäßig statt. Bei Interesse kontaktieren Sie den Verein über zikzak@posteo.de.

Auch die Landfrauen sind ein Forum für alle kreativen und selbstbewussten Frauen, die auf dem Lande leben. Hier können Frauen aller Berufs- und Altersgruppen sich einmischen, sich engagieren, gestalten, mitreden, zuhören, feiern, abschalten und auftanken. Informationen, Weiterbildung, Gedankenaustausch, Ausflüge, Vorträge und mehr finden Sie bei den 33 Ortsvereinen sowie dem Kreis- und Landesverband. Die meisten Angebote sind kostenpflichtig!

Kontakt zum Landfrauen Kreisverband Schleswig-Flensburg e.V. nehmen Sie bitte auf über https://www.landfrauen-schleswig-flensburg.de/.

Auf der Internetseite des Kreises SL-FLchleswig-Flensburg finden Sie unter Soziales die Adressen der Jugendzentren. Dort finden ebenfalls viele Angebote statt.

Weiterhin werden aktuelle Freizeitangebote auf der Willkommensseite unter VERANSTALTUNGEN tagtäglich veröffentlicht. Dort finden Sie interessante Treffs und Frauengruppen im Kreis Schleswig-Flensburg.

In vielen Gemeinden des Kreises Schleswig-Flensburg gibt es besondere Angebote für Geflüchtete und Migrant*innen. Bitte informieren Sie sich bei ihren Lots*innen, bei den örtlichen Vereinen, den Bürgermeister*innen oder bei den Amtsverwaltungen.

Arbeit und Beruf

Interessieren Sie sich für die Berufswelt?

Dann stehen Ihnen folgende Unterstützungsangebote und Ansprechpartner*innen zur Verfügung:

  1. Frau Katharina Petersen

    Beratungsstelle Frau & Beruf Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg

    Große Str. 21–23
    24937 Flensburg

  2. Frau Anika Nissen

    Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Kreises Schleswig-Flensburg

    Flensburger Str. 7
    24837 Schleswig

  3. Industrie- und Handelskammer zu Flensburg

    Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen

    Heinrichstraße 28–34
    24937 Flensburg

  4. Frau Edibe Oguz

    Frau Edibe Oguz

    Umwelt Technik Soziales e.V.

    Flensburger Str. 7
    24837 Schleswig

  5. Herr Abi Bakir

    Projekt Alle an Bord

    24837 Schleswig

  6. Herr Marcus Murchau

    Fachdienst Migrationsmanagement
    Projekt Alle an Bord

    Flensburger Str 7
    24837 Schleswig


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