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Fachdienst Bau und Denkmalschutz

In diesem Sachgebiet werden alle Bau- und Denkmalschutzrechtlichen Belange bearbeitet sowie die Einhaltung des öffentlichen Baurechts sowie des Denkmalschutzgesetzes überwacht.

Das Aufgabenspektrum der unteren Bauaufsichtsbehörde beinhaltet im wesentlichen folgende Punkte:

  • Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
  • Genehmigungsfreistellungen nach § 68 der Landesbauordnung
  • Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen) 
  • Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen) gemeinsam mit dem Fachdienst Bau- und Umweltverwaltung
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen sowie der kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden in schwierigen baurechtlichen Fragen.

Die Aufgabe der unteren Denkmalschutzbehörde ist es, die Denkmale im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale für Schleswig-Holstein - kurz Denkmalschutzgesetz - zu schützen.

Wesentliche Tätigkeiten der Mitarbeiter*innen sind: 

Beratung von Eigentümern, Architekten, Handwerkern und Behörden bei Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen, auch über Fördermöglichkeiten und steuerliche Erleichterungen

Stellungnahmen zu Förderanträgen 

Genehmigungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes

Überwachung und Beratung während der Baumaßnahmen an einem Kulturdenkmal

Ferner erteilen die Kolleg*innen Auskünfte zum Denkmalverzeichnis.

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