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Sachgebiet Amtsvormundschaften

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder aus tatsächlichen Hindernissen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen gesetzlichen Vertreter. Dies tritt z. B. bei schwerer Krankheit der Eltern oder durch Eingriff in das Sorgerecht ein. Die gesetzliche Vertretung wird vom zuständigen Amtsgericht eingerichtet.

Wenn der Kreis zum Vormund für ein Kind oder einen Jugendlichen bestellt wird, wird die Aufgabe vom Sachgebiet Vormundschaften übernommen.

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