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Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement


Das Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement und heilpädagogische Leistungen stellt mit seinem pädagogischen Fachkräften und Verwaltungskräften die individuellen Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen fest. Die Mitarbeiter*innen beraten und begleiten jeden Antragstellenden persönlich und individuell. Dabei arbeiten die Mitarbeiter*innen mit allen Rehabilitationsträgern, wie z.B. der Rentenversicherung, Pflegeversicherung zusammen, um die passgenaue Hilfe festzustellen.

Das Verfahren gliedert sich dabei in fünf Schritte:

1. Kontaktaufnahme mit dem Sachgebiet wegen möglicher Hilfebedarfe
2. Erstberatung
3. Bedarfsermittlung
4. Erstellung eines Gesamt-/Teilhabeplanes inklusive einer Zielvereinbarung
5. Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der gewährten Hilfe

Mit einem modernen Recht auf Teilhabe soll mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz den Menschen mit Behinderung mehr individuelle Selbstbestimmung ermöglicht und der Mensch in den Mittelpunkt gestellt werden.

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die durch ihre Behinderung eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder die von einer Behinderung bedroht sind. 

Dazu gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe reichen von einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer Tagesförderstätte über die Unterbringung und Betreuung in besonderen Wohnformen, die Unterstützung durch Assistenzkräfte im eigenen Wohnraum, die Gewährung von Schulbegleitungen bis hin zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln.

Dienstleistungen


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