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Sachgebiet Soziales - gesetzliche Anspruchsprüfung

Leistungen der Sozialhilfe werden nur gewährt, wenn der Antragsteller alle eigenen Ansprüche  von anderen eingefordert hat. In einigen Fällen, übernimmt der Sozialhilfeträger diese Ansprüche und setzt diese gegen die Verpflichteten durch.

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