Sachgebiet Soziales - gesetzliche Anspruchsprüfung
Leistungen der Sozialhilfe werden nur gewährt, wenn der Antragsteller alle eigenen Ansprüche von anderen eingefordert hat. In einigen Fällen, übernimmt der Sozialhilfeträger diese Ansprüche und setzt diese gegen die Verpflichteten durch.