Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Gesundheitsförderung

Leistungsbeschreibung

Laut Gesundheitsdienst-Gesetz ist es Aufgabe der Kommunen, gesundheitsförderliche Aktivitäten zu initiieren, zu unterstützen und zu koordinieren. Diese kommunale Gesundheitsförderung zeigt sich in Projekten, Kursangeboten, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen und Aktionen für unterschiedlichste Zielgruppen, wie zB Kinder und Jugendliche, Familie, Seniorinnen und Senioren, Berufstätige, Frauen, Männer, Prostituierte und Wohnungslose in Institutionen bzw Lebenswelten, wie unter anderem Kindergarten, Schule, Pflegeheim, Betrieb, ausgewählte Stadtteile.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen berücksichtigen insbesondere benachteiligte Gruppen, um das Ziel gleicher Gesundheitschancen für alle anzustreben.

Um Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufeinander abzustimmen, sind sogenannte "Runde Tische" wesentliche Voraussetzung für die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Akteure der Kommune. Hier werden anhand des Expertenwissens vor Ort wichtige Theman der Gesundheitsförderung diskutiert, lokale Gesundheitsziele beraten und entsprechende Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sinnvoll und bedarfsorientiert erarbeitet. Dabei kommen Akteure aus verschiedenen Einfluss- und Tätigkeitsbereichen zusammen, wie zB Freie Träger, die Ärzteschaft, kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die Politik sowie Bürgerinnen und Bürger.

Grundlage der Entwicklung und Steuerung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist die Gesundheitsberichterstattung gemäß dem Motto "Daten für Taten".

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

§5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück