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Was erledige ich wo?

Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts,
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen,
  • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
  • Elektronische Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers,
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist - § 29 Abs. 10 StVZO).

Zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Vertreter: Wenn Sie einen Dritten mit der Umschreibung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
  • der Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der/des Personalausweise/s.
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht der benannten Vertreterin / des benannten Vertreters.
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    Komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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