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Fachbereich 5 Soziales

In diesem Fachbereich 5 stehen die Gewährung von Leistungen 

  • der Eingliederungshilfe,
  • der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege und 
  • Ausbildungsförderung (BAföG) 

im Vordergrund.

Mit der Einführung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes (BTHG) wurde das Verfahren zur Feststellung des Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung neu gestaltet. In einem umfassenden Gesamtplanverfahren wird nun mit verschiedenen Rehabilitationsträgern der individuell erforderliche Hilfebedarf festgestellt, um dem Menschen mit Behinderung die bestmögliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.   

Der Bereich der Hilfe zur Pflege ist durch die Änderungen im Zusammenhang mit der Pflegereform von einigen Veränderungen betroffen. Durch das Angehörigen-Entlastungs-Gesetzt wurde die Unterhaltspflicht für Pflegebedürftige deutlich reduziert. Durch die Einführung der Pflegegrade und die zunehmende Zahl von pflegebedürftigen Menschen steigt der Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei den Pflegebedürftigen und den Angehörigen. Aus diesem Grund wurde 2020 der Pflegestützpunkt errichtet. 3 Pflegefachkräfte beraten Sie in allen Fragen der Pflege.

Weitere zentrale Themen sind die

  • integrierte Sozialplanung
  • Inklusion und
  • Projekte zur soziale Nachhaltigkeit.

Der Fachbereich gliedert sich in 2 Fachdienste

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