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Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Der Amtsärztliche Dienst ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Fachdienst Gesundheit) des Kreises Schleswig-Flensburg.

Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie Pflegefachkräfte führen im behördlichen Auftrag amtsärztliche Ermittlungen, Untersuchungen im Rahmen gutachterlicher Fragestellungen sowie Tätigkeiten im Rahmen der Fachaufsicht durch. Sie erstellen auf dieser Grundlage ärztliche Gutachten und Stellungnahmen, Zeugnisse sowie Bescheinigungen und Beurteilungen.

In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Beurteilung oder Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden Amtsärztinnen und Amtsärzte auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Der Grund dafür ist unter anderem, dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen.

Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention und der psychosozialen Beratung. Sie werden sowohl im Auftrage von Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

Die Tätigkeiten des Amtsärztlichen Dienstes lassen sich in drei Säulen unter einem Dach zusammenfassen:

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