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Kreise arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

„Seit vielen Monaten haben sich die Kreise in Schleswig-Holstein intensiv auf die Umsetzung des Bundesteilhabege-setzes vorbereitet. Dabei haben alle Kreise Umsetzungswege gefunden, die den Bedürfnissen der Menschen mit Be-hinderungen vor Ort am ehesten gerecht werden“, so Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteini-schen Landkreistages und Vorstand der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR (KOSOZ). „Über Nacht ein völlig neues Leistungssystem einzuführen war und ist eine riesengroße Herausforderung, der sich die Kreisverwaltungen mit großem Einsatz stellen“.


Hintergrund ist das Bundesteilhabegesetz, das zum 01.01.2020 in Kraft ist. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist neu geregelt und aus der Sozialhilfe herausgelöst worden, die künftig nur noch die Bedarfe für Unter-kunft und Lebensunterhalt der Menschen mit Behinderung abdeckt. Bisher wurden die Leistungen für Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft und zur Unterhaltssicherung für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen einheitlich über die Eingliederungshilfe als Teil der Sozialhilfe erbracht. Die KOSOZ kümmert sich für alle Kreise gemeinsam darum, dass die Verträge mit den Anbietern von Leistungen der Eingliederungshilfe, zum Bei-spiel von Werkstätten für behinderte Menschen oder Assistenzleistungen für die häusliche Versorgung, geschlossen werden. Die Kreise stellen im sog. Gesamt- und Teilhabeplanverfahren den Bedarf der Menschen mit Behinderungen fest und bewilligen die Leistungen. Außerdem gewähren die Kreise vor Ort die Leistungen der Grundsicherung oder der Hilfen zum Lebensunterhalt für die Menschen mit Behinderung.


Schulz berichtet, dass in einigen Kreishäusern in der Adventszeit und zu Beginn des neuen Jahres samstags gearbei-tet worden sei, um die Umstellung im Interesse der Menschen mit Behinderungen rechtzeitig zu schaffen. Gleichwohl könne es bei einem Umstellungsprojekt dieses Ausmaßes vorkommen, dass zu Anfang nicht alles ganz „rund“ laufe. „Die Kreise mussten in Zeiten des Fachkräftemangels eine große Zahl von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewinnen und einarbeiten. Die Finanzierung ab 2020 durch das Land wurde endgültig erst im Dezember 2019 verab-redet und der Bundesgesetzgeber und das Bundesarbeitsministerium haben sehr kurzfristig noch Änderungen an den Regelungen vorgenommen.“, so Schulz weiter. Auch hätten die Verträge der Leistungsanbieter ebenso wie die Miet-, Wohn- und Betreuungsverträge der Leistungsberechtigten häufig nicht rechtzeitig zum Jahreswechsel vorgelegen, hätten Unklarheiten enthalten oder dem Landesrahmenvertrag widersprochen.


In anderen Fällen seien Anträge nicht rechtzeitig gestellt worden. Schulz lobt in diesem Zusammenhang den „guten Draht“ des Landkreistages zu den Verbänden der Leistungsanbieter und den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen. „Die Kreise vor Ort und wir als Verband haben sehr frühzeitig das Gespräch gesucht. Bei Hinwei-sen auf Anlaufschwierigkeiten gingen die Kreise der Sache umgehend auf den Grund und schafften Abhilfe. Niemand muss Sorge haben, seine Miete nicht bezahlen zu können oder nicht genug finanzielle Mittel für seine Grundbedürfnisse zu haben.“


Bedauerlich sei, dass viele ehrenamtliche Betreuer kurzfristig ihre Betreuung für Menschen mit Behinderungen been-det haben, in der Sorge, ihnen würden durch das Bundesteilhabegesetz zusätzliche Verantwortlichkeiten aufgebürdet. „Zu dieser Besorgnis besteht absolut kein Anlass“, betont Schulz. „Das Bundesteilhabegesetz führt zu keiner über-mäßigen Belastung der ehrenamtlichen Betreuer und sorgt dafür, dass die Menschen mit Behinderungen selbständig wirtschaften können.“


Erfreut zeigt sich der Landkreistag über positive Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz. „Wir bekommen die Rückmeldung, dass viele Menschen sich jetzt entscheiden, ob sie in der Kantine der Werkstatt oder anderenorts zu Mittag essen, nachdem sie die Mittel hierfür zur eigenständigen Verwendung erhalten können.“, so Schulz. Dies zei-ge, dass Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten, anspruchsvolle und mündige Kunden seien, wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch. „Das ist der Geist des Bundesteilhabegesetzes“, bilanziert Schulz. „Wir wollen gemeinsam mit den Leistungsanbietern und allen anderen Beteiligten die Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderung weiter stärken.“



Kreis Schleswig-Flensburg
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