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Kaufpreissammlung

Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die Kaufpreissammlung. Sie wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführt und bildet für den Gutachterausschuss die Grundlage für die Erfüllung der ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben.

Nach § 195 Baugesetzbuch ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Die Verträge werden durch die Mitarbeiter ausgewertet. Die Angaben werden nur für diese Zwecke verwendet, eine Weitergabe an andere Stellen erfolgt nicht. Die Belange des Datenschutzes werden voll gewahrt.
Durch die Kaufpreissammlung erhält der Gutachterausschuss einen umfassenden Überblick über das Grundstücksmarktgeschehen (Markttransparenz) und die Grundlage, Bodenrichtwerte für die Gemeinden zu ermitteln. Zum anderen dient die Kaufpreissammlung als Hilfsmittel bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten. Diesbezüglich werden einzelne Vergleichspreise, selektiert nach individuellen Verhältnissen wie Lage, Größe, Erschließung, Zustand usw. berücksichtigt.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können nur bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften von der Geschäftsstelle erteilt werden. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.


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