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Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen

Der Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen übt die Aufsicht darüber aus, dass die Städte unter 20.000 Einwohner*innen sowie die Gemeinden und Ämter im Kreis Schleswig-Flensburg ihre Selbstverwaltungsaufgaben rechtmäßig erfüllen. Beratung und Unterstützung der Gemeinden stehen im Vordergrund der Tätigkeit. Außerdem überwacht der Fachdienst bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts die Erfüllung des Stiftungszweckes und die ordnungsgemäße Verwendung der Erträge.

Wenn die Wahlberechtigten aufgerufen sind, das Europäische Parlament, den Bundestag, den Landtag oder die Kommunalvertretungen neu zu wählen, dann haben die Mitarbeiter*innen im Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen dafür zu sorgen, dass die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen, insbesondere die Ermittlung der Ergebnisse, reibungslos funktioniert.

Dienstleistungen:

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