Fachdienst Ordnungsangelegenheiten
Im ordnungsrechtlichen Bereich werden besonders vielfältige Verwaltungsleistungen für die Bürger*innen erbracht. Aufgabe des Fachdienstes Ordnungsangelegenheiten ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im weitesten Sinne. Dazu gehört auch die Abwehr von Gefahren sowie das Verhüten und Bekämpfen von Schäden, die einer Einzelnen oder einer Vielzahl von Einwohner*innen drohen.