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Datum: 19.05.2022

Kostenübernahme des Bundes zur Sanierung Wikingeck: Keine Behandlung im heutigen Haushaltsausschuss des Bundes (19.05.2022, 15:00 Uhr)

Schleswig (Donnerstag, 19.05.2022, 15:00 Uhr) – Der Bund hat dem Kreis im Jahr 2020 zugesagt, zwei Drittel der Kosten der Sanierung des Wikingecks zu übernehmen. Verbindlich in Aussicht gestellt ist derzeit eine Kostenübernahme von circa 42 Prozent der voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 30 Millionen Euro. Die darüber hinaus gehende, im Jahr 2020 in Aussicht gestellte Kostenübernahme von insgesamt bis zu ca. 66 Prozent sollte unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Legitimierung im Zuge der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022 stehen.

„Wie wir heute erfahren mussten, soll eine Behandlung im heutigen Haushaltsausschuss nicht stattfinden. Uns als Kreis wurde jedoch im Vorfeld durch Vertreter des Verkehrsministeriums in Aussicht gestellt, dass die Kostenübernahme des Bundes in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses final beraten und geklärt werden soll. Wir sind davon ausgegangen, dass wir auf Zusagen und Versprechen des Bundes vertrauen können und konnten. Seit Monaten werden wir durch den Bund vertröstet und hingehalten. Wir wollen und benötigen zwingend einen Termin mit dem zuständigen Staatssekretär in Berlin, um Klarheit in der Kostenfrage zu erhalten. Das habe ich schon längst angeboten und erbeten, um die gemeinsam erarbeitete politische Gesamtlösung voranzubringen. Meine Mitarbeiter des zuständigen Fachbereiches stehen im Übrigen seit eineinhalb Jahren nahezu jeden Tag sowohl mit dem Verkehrsministerium als auch den nachgeordneten Bundesbehörden in Kontakt, um ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln und die ausstehende Finanzierungsvereinbarung zu erwirken.

Wir, Land, Stadt und Kreis, haben das Sanierungsverfahren mit ganzer Kraft vorangetrieben, wir als Kreis sind sogar ins Obligo, sprich in Vorleistung, gegangen und haben notwendige Gutachten auf unsere Kosten erstellen lassen. Aktuell stehen wir vor einer wichtigen Auftragsvergabe in Höhe eines siebenstelligen Betrages für die Ausführungsplanung. Diese ist Voraussetzung für die europaweite Ausschreibung. Deren Vergabe ist aufgrund fehlender Kostenzusage ungeklärt, bildet aber die zwingende Grundlage für das weitere Sanierungsvorhaben.

Wir alle brauchen daher Klarheit über die Beteiligung des Bundes, und zwar nicht nur wir als Kreis, sondern auch die von der Sanierung betroffenen und beteiligten Privateigentümer.

Uns sind durch die fehlende Kostenzusage die Hände gebunden, wir werden um Monate, ggf. auch Jahre, zurückgeworfen. Ob wir als Kreis erneut – ohne eine Gegenfinanzierung - ins Obligo gehen können, muss mit den politischen Gremien des Kreises zuvor beraten und abgestimmt werden. Nichtsdestotrotz hege ich weiterhin die Hoffnung, dass der Bund seiner Zusage nachkommen wird.

In der Zwischenzeit treten aus der Altlast Wikingeck weiterhin permanent Schadstoffe aus. Ein Zustand, der unbedingt beseitigt werden muss. Die Altlast muss weg“, betont Landrat Dr. Buschmann nachdrücklich.

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