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Kreise ermöglichen Flexibilität in der Kindertagespflege während des Lockdowns

Kreise ermöglichen Flexibilität in der Kindertagespflege während des Lockdowns

Die Kreise in Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, den Kindertagespflegepersonen die Umstellung auf eine Notbetreuung zu erleichtern. Dies bringt finanzielle Sicherheit für die Tagespflegepersonen. Die Reduzierung von Kontakten auch in der Kindertagespflege leistet einen Beitrag zur Pandemieeindämmung.

Die schleswig-holsteinischen Kreise werden während des Januar-Lockdowns eine hohe Flexibilität in der Kindertagesbetreuung ermöglichen und bei der Finanzierung der Tagespflegepersonen kulant verfahren. Das hat der Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, PD Dr. Sönke E. Schulz, heute in Kiel erklärt. Landes-Familienminister Dr. Heiner Garg hat in seiner Pressekonferenz am 09.01.2020 zu Recht klargestellt, dass die Kindertagespflege von der Schließung von Kita und Schule nicht betroffen ist. Den Tagespflegepersonen steht es frei, ihre Leistungen vollumfänglich anzubieten, eine Notbetreuung vorzusehen oder das Angebot einzustellen. "Die abweichende Regelung von der Kita-Betreuung ist darauf zurückzuführen, dass die Tagespflegepersonen selbständig tätig sind.", erläutert Schulz. Sie müssen deswegen ihre Ausfallzeiten aus der von den Kreisen gewährten Förderung selbst finanzieren. Nach der Rechtslage erfolgt eine Finanzierung grundsätzlich nur für Kinder, für die auch tatsächlich Betreuung angeboten wird.
"Um einen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auch in den Tagespflegestellen zu leisten, haben sich die Kreise entschieden, diese Regelung während des Lockdowns im Januar 2021 großzügig zu handhaben.", kündigt Schulz an. Die Kreise werden danach in der Regel eine Weiterfinanzierung der Tagespflegepersonen für alle „belegten“ Plätze auch dann vornehmen, wenn Kinder im Einvernehmen zwischen Eltern und Tagespflegeperson vorübergehend zu Hause betreut werden. "Voraussetzung ist aber, dass die Tagespflegeperson mindestens eine Notbetreuung in dem für Kindertagesstätten vorgesehen Umfang anbietet." Ob die Voraussetzungen für eine solche Notbetreuung vorliegen, entscheidet letztlich das zuständige Jugendamt des Kreises. "Wir gehen aber davon aus, dass sich hier eine einvernehmliche Regelung mit den Tagespflegepersonen finden lässt“, so der Geschäftsführer des Landkreistages.
Lediglich für den Fall, dass eine Tagespflegeperson während des Lockdowns vorübergehend die Betreuung ganz einstellt, erfolgt für diesen Zeitraum nach den rechtlichen Vorgaben auch keine Förderung.
"Wenn Eltern ihre Kinder vorübergehend aus der Tagespflege herausnehmen, um die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus zu verringern, soll der Tagespflegeperson daraus kein Nachteil entstehen.", betont Schulz.
Voraussetzung für diese Lösung sei, dass das Land und die Wohnsitzgemeinden ihre Finanzierungsbeiträge nach dem Standard-Qualitätskostenmodell leisten, mit dem seit diesem Jahr die Finanzierung der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege in Schleswig-Holstein abgebildet wird.


Zur Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags:



Kreis Schleswig-Flensburg
Pressestelle
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
Telefon: 04621/87-0
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de

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