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Schulpsychologischer Dienst


Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle.

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potentiellen Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Superversion und Coaching  für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
  • Unterstützung von Schulen in der Schulentwicklung und Lehrkräftefortbildung und
  • Netzwerkarbeit.

Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal «Bildung Schleswig-Holstein«

An wen muss ich mich wenden?

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht

Anschrift der Schulpsychologischen Beratungsstellen

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Keine 

Welche Fristen muss ich beachten?

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

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Zuständige Stelle

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