Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche
Datum: 16.05.2022

Zensus 2022 startet - Auskunft ist verpflichtend

Alle Vorbereitungen sind getroffen: Ab heute (16. Mai 2022) führen im Kreis Schleswig-Flensburg bis zu 400 Interviewer*innen (sogenannte Erhebungsbeauftragte) fast 38.000 Befragungen für die bundesweite Volkszählung durch. Wer beim Zensus befragt wird, wurde vom Statistischen Bundesamt zufällig ausgewählt. Doch die Teilnahme ist nicht freiwillig. Wer seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, muss mit einem Zwangsgeld voraussichtlich im mittleren dreistelligen Bereich rechnen.

Bereits seit dem 9. Mai werden die Befragungen schriftlich angekündigt. In dem Schreiben wird ein entsprechender Termin vom Erhebungsbeauftragten vorgeschlagen. Man erfährt den Namen sowie eine Telefonnummer, um gegebenenfalls ein neues Datum zu vereinbaren. Die Ankündigungen und Befragungen werden bis Ende Juli stattfinden. Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn ein volljähriges Mitglied des Haushalts anwesend ist und stellvertretend für alle Personen im Haushalt Auskünfte erteilt. Es kann passieren, dass zusätzliche Angaben wie der Schulabschluss und der Beruf abgefragt werden. Die Daten werden unmittelbar an den Kreis übermittelt, sodass keinerlei Informationen zwischengespeichert werden.

Die Erhebungsbehörde des Kreises hat alle Erhebungsbeauftragten amtlich bestellt. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.  Außerdem können Sie ihre Identität mit einem offiziellen Ausweis nachweisen. Wer sich dennoch unsicher ist, kann sich unter der Rufnummer 04621 87-8666 oder per E-Mail an zensus@ehst-kreis-schleswig-flensburg.landsh.de direkt an den Kreis wenden und nachfragen. Bürger*innen, die Interesse an der Tätigkeit eines Erhebungsbeauftragten haben, melden sie gerne ebenfalls über diesen Kontakt.

Der Zensus besteht im Übrigen aus zwei getrennten Säulen: Die Gebäude- und Wohnungszählung wird ohne Beteiligung der Kreise direkt vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt. Die zweite Säule ist die sogenannte Haushaltsbefragung. Sie wird von den Kreisen koordiniert und dreht sich um Themen wie Familienstand, Wohnsituation, Ausbildung, Beruf und Arbeitsort. In diesen Tagen erhalten viele Bürger*innen einen Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022. Dieser Teil des Zensus wird nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg durchgeführt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Statistikamt Nord. Für alle Fragen rund um beide Säulen des Zensus hat das Land eine eigene Hotline unter 040 8516 3444 eingerichtet.

Die Zensusdaten unterliegen dem sogenannten Rückspielverbot. Das heißt, sie werden nicht an andere Behörden, etwa die Meldestelle, zum Abgleich weitergegeben, sondern rein zu statistischen Zwecken verwendet. Es soll ermittelt werden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.

nach oben zurück