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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Vollmachtgeber und einer Vertrauensperson (Vollmachtnehmer).

Durch sie kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ganz oder teilweise vermieden werden, wenn diese präzise erstellt wurde und alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten erfasst. Der Vollmachtnehmer wird durch dieses Dokument in die Lage versetzt, den Vollmachtgeber in den übertragenen Aufgabenkreisen rechtsverbindlich zu vertreten.

Für die Erstellung der Vollmacht ist keine konkrete Form vorgeschrieben. Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist aber eine schriftliche Abfassung notwendig. Beachten sollten Sie, dass eine Vollmacht nur so lange erteilt werden kann, wie der Vollmachtnehmer den Sinn der Vollmacht und seine Rechtsfolgen erfassen kann.

Ebenfalls nicht vorgeschrieben ist, die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen, empfehlen wir diesen Schritt aber ausdrücklich.

Öffentliche Beglaubigungen auf Vorsorgevollmachten dürfen Notare und berechtigte Mitarbeiter der Betreuungsbehörde vornehmen. Die Betreuungsbehörde erhebt dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zehn Euro.

Muster:
Vorsorgevollmacht 

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