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Fachdienst 5-504 Soziales - Koordinierung, Finanz- und Forderungsmanagement

Der Kreis ist für verschiedene Sozialhilfen nach dem SGB XII zuständig. Hierzu gehören:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Diese Aufgaben sind Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Der Kreis ist auch für die Eingliederungshilfe zuständig. Sie ist im SGB IX festgehalten.
Den Bedürfnissen der Kund*innen soll gut nachgekommen werden. Hierfür wurden die Leistungen auf verschiedene Bereiche der Kreisverwaltung verteilt. Die zentrale Koordination stellt ein abgestimmtes Vorgehen sicher. Weiterhin soll das Recht überall gleich angewendet werden.
Für einen Gesamtüberblick werden alle Planungs-und Technikaufgaben, die mit dem Haushalt zusammenhängen, an einer Stelle bearbeitet. Hierfür werden auch Finanzen bewertet und geprüft, wie der Kreis Geld von Bund, Land und Gemeinden erhalten kann.

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