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Sachgebiet 5-502.3 Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Das Sachgebiet Leistungssachbearbeitung ist für die Verwaltung der Eingliederungshilfe zuständig. Dazu gehören:

  • Prüfung von Einkommen und Vermögen
  • Prüfung, ob der Kreis zuständig ist
  • Erstellen von Bescheiden
  • Abrechnen von Maßnahmen

Das Sachgebiet hilft, wenn die Wohnung und das Essen in besonderen Wohnformen nicht selbst gezahlt werden kann. Hierfür gibt es folgende Leistungen:

  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Für diese Leistungen muss ein Antrag gestellt werden.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

Hilfe zum Lebensunterhalt:

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