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Sachgebiet 5-502.2 Eingliederungshilfe Teilhabemanagement und heilpädagogische Leistungen

Das Sachgebiet stellt den Bedarf für Eingliederungshilfe fest und bietet entsprechende Leistungen an. Diese Leistungen sind im Teil 2 des SGB IX aufgeschrieben.
Die Mitarbeiter*innen des Teilhabemanagements beraten jede Antragssteller*in persönlich.
Das Verfahren gliedert sich in fünf Schritte:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Sachgebiet wegen möglicher Hilfebedarfe
  2. Erstberatung
  3. Bedarfsermittlung
  4. Erstellung eines Planes mit einer Zielvereinbarung
  5. Regelmäßige Prüfung der Hilfe

Wer Eingliederungshilfe erhält, kann:

  1. In einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeiten
  2. In einer Tagesförderstätte leben
  3. In besonderen Wohnformen betreut werden
  4. Zuhause unterstützt werden
  5. Schulbegleitung erhalten
  6. Das Geld für Hilfsmittel erhalten


Daneben werden heilpädagogischen Leistungen geprüft. Das sind Hilfen für Kinder mit Behinderungen ab der Geburt bis zur Einschulung.

Folgende Förderungen gibt es hier:

  • Förderung im häuslichen Umfeld
  • Förderung im Regelkindergarten vor Ort
  • Betreuung in einer Integrations- oder Kleingruppe einer heilpädagogischen Kindertagesstätte
  • Förderung in einer vom Kinderarzt verordneten Komplexleistung in einer interdisziplinären Frühförderstelle (IFF)

Die Mitarbeiter*innen im Fachdienst Gesundheit erarbeiten hierfür ein Gutachten. Es folgt ein Untersuchungstermin. Des Weiteren beobachtet der Fachdienst Gesundheit und eine Teilhabemanager*in das Verhalten des Kindes beobachtet.

Eingliederunshilfe für Menschen mit Behionderungen:

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten:

heilpädagogische Leistungen: 


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