Arbeitslosengeld II
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit Corona
Informationen für Neuantragsteller/innen
Wir haben für Neuantragsteller/innen ein Infoblatt mit Hinweisen für das vereinfachte Antragsverfahren auf Grundsicherung / Leistung nach dem SGB II (Hartz 4), von möglichen vorrangigen Unterstützungsleistungen und Ansprechpartnern erstellt:
Informationen für bestehende Kund*innen:
Gemäß § 67 Absatz 5 SGB II ist für Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31. März 2020 bis vor dem 31. August 2020 endet, für deren Weiterbewilligung abweichend von § 37 kein erneuter Antrag erforderlich. Der zuletzt gestellte Antrag gilt insoweit einmalig für einen weiteren Bewilligungszeitraum fort. Bitte beachten Sie folgendes Hinweisschreiben:
Achtung: Die Sozialzentren sind aktuell für die Öffentlichkeit geschlossen. Beachten Sie bitte die telefonischen Erreichbarkeiten der Sozialzentren.
Hinweis zu den Formularen im rechten Bereich:
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Allgemeine Informationen
Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II).
Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Sie können damit ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten.
Das sollten Sie wissen, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beantragen wollen:
Dokumente
Hinweisschreiben zur Weitergewährung (PDF, 134 kB) »
Infoblatt für Neuantragsteller (PDF, 147 kB) »
Merkblatt SGB II (PDF, 180 kB) »
Antrag auf erstmalige Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (PDF, 202 kB) »
Regelbedarfe 2021 (PDF, 51 kB) »
Angemessene Kosten der Unterkunft (PDF, 12 kB) »
Heizkosten ab 01.11.2020 (PDF, 48 kB) »
Schlüssiges Konzept (Kurzfassung) (PDF, 252 kB) »