Was müssen Sie tun?
Um Ihren Antrag prüfen und darüber entscheiden zu können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Sie sind verpflichtet, alle Tatsachen angeben, die für die Leistung bedeutsam sind und die im Antragsformular erfragt werden. Sind Auskünfte dritter Personen notwendig, müssen Sie Auskünften durch diese Personen zustimmen. Werden Beweismittel (z. B. Urkunden, Nachweise) benötigt, so müssen Sie diese benennen oder selbst vorlegen.
Sie sind weiterhin verpflichtet, unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen bekannt zu geben, die später zu Ihren Angaben eintreten. Nur so kann die Höhe der Leistung festgestellt und vermieden werden, dass Sie zuviel oder zuwenig Geld erhalten. Dies gilt auch, wenn Änderungen eintreten, die sich rückwirkend auf die Leistung auswirken können, wie z. B. die rückwirkende Bewilligung einer Rente. Sollten Sie Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II erhalten (als so genannter „Aufstocker“) müssen Sie sowohl der Arbeitsagentur als auch dem Jobcenter alle Änderungen mitteilen.
Sollten Sie unvollständige beziehungsweise falsche Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie nicht nur zu Unrecht erhaltene Leistungen rückerstatten, sondern Sie erfüllen zudem einen Ordnungswidrigkeits- oder Straftatbestand.
Weitere Informationen:
Dokumente
Hinweisschreiben zur Weitergewährung (PDF, 134 kB) »
Infoblatt für Neuantragsteller (PDF, 147 kB) »
Merkblatt SGB II (PDF, 180 kB) »
Antrag auf erstmalige Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II (PDF, 202 kB) »
Regelbedarfe 2021 (PDF, 51 kB) »
Angemessene Kosten der Unterkunft (PDF, 12 kB) »
Heizkosten ab 01.11.2020 (PDF, 48 kB) »
Schlüssiges Konzept (Kurzfassung) (PDF, 252 kB) »