Wohnberechtigungsscheine
Allgemeine Informationen/Was ist das?
Achtung:
Aktuell gibt es keine allgemeinen Öffnungszeiten. Für dringliche Anliegen sind persönliche Beratungstermine in den Sozialzentren nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter möglich. Beachten Sie dabei Bitte, dass der Zutritt nur mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet ist.
Für die Nachverfolgung von Infektionsketten ist es erforderlich, dass wir von jeder Person die Kontaktdaten erfassen, die unsere Standorte betritt. Sie finden hier ein PDF-Formular als Download, welches Sie im Vorfeld bereits herunterladen, ausdrucken und ausfüllen können. Bringen Sie es bitte zum Termin mit. Sollten Sie kein Formular dabei haben, wird Ihnen vor Ort ein Exemplar ausgehändigt.
Bitte wenden Sie sich zur Antragsstellung und für sonstige Fragen telefonisch an das für Sie zuständige Sozialzentrum. Beachten Sie bitte die telefonischen Erreichbarkeiten der Sozialzentren.
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 8 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes zu stellen.
Anspruchsvoraussetzungen
Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, hängt
- vom Einkommen und Vermögen des Wohnungssuchenden sowie
- der zum Haushalt gehörenden Personen ab.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen in Schleswig-Holstein können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.
Was Sie für einen Antrag brauchen:
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen der letzten 12 Monate (zum Beispiel Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheid, Einkommenssteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, und so weiter)
- Nachweis über sonstige außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Unterhaltszahlungen)
- Personalausweis
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- Schulbescheinigungen für Schüler/innen ab dem 16. Lebensjahr, Studienbescheinigung
- Nachweis über Entbindungstermin für Schwangere ab dem 4. Monat
- Nachweis über Mieteinnahmen
Hinweise
- Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist gebührenfrei.
- Zur Identitätsfeststellung ist es erforderlich, dass Sie persönlich vorsprechen und sich ausweisen können.
Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Die allgemeine Beratung, Antragsannahme sowie die weitere Bearbeitung erfolgt in Ihrem zuständigen Sozialzentrum. Auch beantwortet Ihnen Ihr/e Ansprechpartner/in vor Ort Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Ermäßigung der Kindergartengebühr und ist Ihnen behilflich beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke.
Kontakt
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