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Bildungsticket im Kreis Schleswig-Flensburg

Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg hat am 14. Dezember 2022 eine Einführung und Umsetzung des Bildungstickets beschlossen. 

Das Bildungsticket bündelt alle freiwilligen Zusatzleistungen des Kreises Schleswig-Flensburg in der Schülerbeförderung. Es trägt dem politischen Willen Rechnung, alle Schüler*innen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg hinsichtlich der Beförderung gleichzustellen und ermöglicht somit gleiche Bildungschancen für alle. 

Eine bundesweite und ganzjährige Nutzungsmöglichkeit zu einem einheitlich günstigen Preis erhöht insbesondere für diese jungen Menschen die Attraktivität des ÖPNV und dient damit zusätzlich der CO2-Einsparung und damit dem Schutz der Umwelt und des Klimas. 

Wer ist berechtigt?

Erhältlich für folgende Schülergruppen Eigentanteil pro Schuljahr
Jahrgangsstufe 1 - 10
Schulen der Dänischen Minderheit sowie Schulen in freier Trägerschaft
z.B. Waldorfschule, Ostseeschule *

Voraussetzung: Schüler*in wohnt am Schulort oder der Schulweg ist weniger als 2/4 km zur besuchten Schule.

150 €

Jahrgangsstufe 11 - 13 
Öffentliche allgemein bildende Schule 
z.B. Gymnasium, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe *

150 €
Jahrgangsstufe 11 - 13 
Schulen der Dänischen Minderheit sowie Schulen in freier Trägerschaft *
150 €

Vollzeitschüler an öffentlichen berufsbildenden Schulen 
z.B. BBZ SL, RBZ FL, BBZ RD-ECK *

150 €

* Voraussetzungen: Der alleinige oder Hauptwohnsitz der Schüler*innen liegt im Kreis Schleswig-Flensburg.

Wie funktioniert das Bildungsticket?

  • Antrag auf Erhalt des Bildungstickets für den Kreis Schleswig-Flensburg ausfüllen. Zum Antrag kommst Du hier.
  • Betrag der Eigenbeteiligung als Jahresbeitrag für das gesamte Schuljahr an die im Antrag aufgeführte Bankverbindung überweisen
  • Das Bildungsticket wird anschließend über die Schule ausgegeben

Hinweis: Bei vorzeitiger Rückgabe innerhalb des Schuljahres erfolgt eine monatliche anteilige Erstattung des Eigenanteils.

Was darf ich mit dem Ticket?

Sämtliche Nah- und Regionalverkehre des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus & Bahn) nicht nur im Kreis Schleswig-Flensburg, nicht nur im Land Schleswig-Holstein, sondern sogar bundesweit nutzen!

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