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Was erledige ich wo?

Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen


Leistungsbeschreibung

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit? Darüber hinaus beschäftigt Bürgerinnen und Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

In Schleswig-Holstein sind die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden. In diesem Zusammenhang nehmen Sie auch die Aufgabe der Abfallberatung wahr.

Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten als Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft Information und Beratung über Möglichkeiten der

- Vermeidung
- Verwertung und
- Beseitigung

von Abfällen an.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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