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Was erledige ich wo?

Abgrabungen, Aufschüttungen und Teicherrichtungen

Was Sie wissen sollten

Abgrabungen, Aufschüttungen, Kiesabbau

Sind durch Abgrabungen und Aufschüttungen Bodenflächen von mehr als 1.000 betroffen oder ist die zu verbringende Menge unbelasteten Bodenmaterials mehr als 30  groß, so bedarf es hierfür einer behördlichen Genehmigung nach § 17 BNatSchG i. V. m. § 11a LNatSchG.

Folgende Unterlagen sind für einen Abgrabungs-/bzw. Aufschüttungsantrag erforderlich:

    1. Formloser Antrag (u. a. mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse)
    2. Erläuterungsbericht (Begründung sowie Angabe der betroffenen Flurstücke, Flur und Gemarkung)
    3. Antrag Bodenauffüllung
    4. Aktuelle Flurkarte im Maßstab 1 : 2.000 in der Blattgröße A4 bis max.  A3 mit maßstabsgerechter Darstellung des betroffenen Abgrabungs- bzw. Aufschüttungsbereiches (ggfs. Durchnummerierung der einzelnen Aufschüttungsflächen sowie Angabe der jeweiligen Mengen)
    5. Einverständniserklärung zum Datenschutz bei elektronischem Versand:

Hiermit erkläre ich mich mit der unverschlüsselten elektronischen Zusendung der Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde einverstanden. Ich bin darüber informiert, dass bei der Zusendung per E-Mail die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde ggf. von Dritten eingesehen oder verändert werden kann.

ja/nein

Diese Unterlagen sind elektronisch per E-Mail sowie 2-fach in Schriftform einzureichen.

Hinweis:

Jegliche Senkenverfüllung ist naturschutzfachlich nicht genehmigungsfähig.

Nachfolgend aufgelistete Unterlagen sind für einen Antrag zur Durchführung eines Kiesabbauvorhabens erforderlich:

  1. Nutzungsplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan
  2. Erläuterungsbericht mit Anlagen
  3. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers für den Abbau sowie die Renaturierung (Sukzession) im Original mit vollständiger Anschrift 
  1. Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000
  2. Übersichtsplan im Maßstab 1 :  5.000
  3. Flurkarte im Maßstab 1 : 2.000
  4. Bestandsplan im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000
  5. Abbauplan im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000
  6. Renaturierung im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000
  7. Schnitte im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 500

Die o. g. Unterlagen werden zur gleichzeitigen Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange elektronisch per E-Mail sowie in 8-facher Ausfertigung benötigt.

Hinweis:
Es empfiehlt sich, vor offizieller Antragstellung zunächst ein Gespräch mit dem jeweiligen Bezirksingenieur bzw. der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter zu führen, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu erörtern.


Rechtsvorschriften

Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatschG) vom 24. Februar 2010

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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Dokumente

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