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Beschwerdewesen

Aufsichtsbeschwerde

Was Sie wissen sollten 

Sie richtet sich an die Behörde, die die Aufsicht über die (entscheidende) Behörde ausübt, und zwar an die Fachaufsicht, wenn es sich um eine Maßnahme im Bereich der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung handelt (zum Beispiel die Gefahrenabwehr, das Melderecht, das Baurecht in gemeindlicher Zuständigkeit, Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden) oder an die Kommunalaufsicht, wenn es um eine Entscheidung in Selbstverwaltungsangelegenheiten geht.

Für Aufsichtsbeschwerden gilt folgendes:
Es findet eine rechtliche Überprüfung des Vorbringens statt. Die Aufsichtsbehörde lässt sich von der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörde berichten und stellt, soweit notwendig, eigene Ermittlungen an.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Was Sie wissen sollten 

Beschwerden über das persönliche Verhalten von Mitarbeitern sind an die jeweiligen Dienstvorgesetzten zu richten.

Hinweis

Was Sie wissen sollten 

Beachten Sie bei der Einreichung von Beschwerden folgendes:
Sofern es sich um einen förmlichen Rechtsbehelf handelt, so ist hierüber nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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