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Denkmalschutz - Untere Denkmalschutzbehörde Kreis Schleswig-Flensburg

Denkmalschutz - Untere Denkmalschutzbehörde Kreis Schleswig-Flensburg

Bau- und archäologische Denkmale prägen unsere Region und unsere Ortschaften. Sie sind Bezugspunkte zu unserer Vergangenheit.

Diese Denkmale im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale für Schleswig-Holstein - kurz Denkmalschutzgesetz - zu schützen, ist die Aufgabe der unteren Denkmalschutzbehörde. Wesentliche Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind: 

  • Beratung von Eigentümern, Architekten, Handwerkern und Behörden bei Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen, auch über Fördermöglichkeiten und steuerliche Erleichterungen
  • Stellungnahmen zu Förderanträgen 
  • Genehmigungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes
  • Überwachung und Beratung während der Baumaßnahmen an einem Kulturdenkmal

Bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg erhalten Sie Auskunft darüber, welchen Status Ihr Haus denkmalrechtlich hat.

Alle Auskünfte, Beratungen und Genehmigungen sind kostenfrei.

Denkmalschutz, Denkmalpflege

Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.
Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.
Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen

  • die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmals,
  • die Überführung eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmals von heimatgeschichtlich oder landschaftlich bedingter Bedeutung an einen anderen Ort, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeutet, 
  • die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung, innerhalb wesentlicher Sichtachsen und in der unmittelbaren Umgebung weiterer wertbestimmender Merkmale eines in das Denkmalbuch des Landes eingetragenen Kulturdenkmals, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeuten, 
  • die Veränderung einer historischen Garten- und Parkanlage, wenn sie über Pflegemaßnahmen hinausgeht. 

An wen muss ich mich wenden

An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.
Denkmalschutzbehörden sind:

  • das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) als oberste Denkmalschutzbehörde
  • das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden
  • die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.

Die Aufgaben der oberen Denkmalschutzbehörden werden für den Bereich der Hansestadt Lübeck von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister wahrgenommen. 

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Was sollten Sie noch wissen

Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Nähere Informationen bieten:

  • das Landesamt für Denkmalpflege sowie
  • für Denkmäler im Bereich der Hansestadt Lübeck der Bereich Archäologie und Denkmalpflege, Lübeck.

Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig. 

Obere Denkmalschutzbehörden

  • Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (Sitz in Schleswig)
    Leiter des ALSH ist Prof. Dr. Claus von Carnap-Bornheim.
  • Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (Sitz in Kiel)
    Leiter des LD ist Dr. Michael Paarmann.

Beide Ämter handeln nach dem Denkmalschutzgesetz. Das Denkmalschutzgesetz ist sowohl auf der Homepage des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, www.alsh.de, Schleswig, als auch auf der Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege, www.denkmal.schleswig-holstein.de, Kiel, eingestellt.

Weitere Links

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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