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Was erledige ich wo?

Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung


Leistungsbeschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Zulassung.

Ausnahmen bestehen für Hausschlachtungen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht).

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Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Landesverordnung über Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung fallen Gebühren (nach Aufwand) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Tätigkeit darf erst nach der Zulassung des Betriebes durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

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Rechtsgrundlage

  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB),
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,
  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs,
  • Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung (Anlage) Tarifstelle 1.2.

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Was sollte ich noch wissen?

Eine Liste der Veterinärämter in Schlesiwg-Holstein und weitere Informationen erhalten Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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