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Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind

Leistungsbeschreibung

Bei den heilpädagogischen Leistungen handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder ab Geburt bis zur Einschulung.

Diese heilpädagogischen Leistungen sollen

  • eine drohende Behinderung abwenden.
  • den fortschreitenden Verlauf einer Behinderung verlangsamen.
  • die Folgen einer Behinderung beseitigen oder mildern.

Anspruchsberechtigt

Anspruchsberechtig sind:

  • Kinder mit seelischer Behinderung (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Acht - SGB VIII) und/oder
  • Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Neun - SGB IX)

Die Kinder müssen durch die Beeinträchtigung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.  

Heilpädagogische Leistungen sind:

  • Förderung im häuslichen Umfeld
  • Förderung im Regelkindergarten vor Ort 
  • Förderung in einer Tagespflegestelle
  • Betreuung in einer Integrationsgruppe 
  • Betreuung in einer Kleingruppe einer heilpädagogischen Kindertagesstätte   
  • Förderung in einer vom Kinderarzt verordneten Komplexleistung in einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF). Diese Komplexleistung umfasst eine heilpädagogische Förderung in Verbindung mit therapeutischen Maßnahmen wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die in der IFF stattfindet.

Die unterschiedlichen Maßnahmen orientieren sich am individuellen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf wird im Rahmen der Antragsprüfung festgestellt. 

Antragstellung

Die Eltern des Kindes oder andere sorgeberechtigte Personen nehmen Kontakt mit der zuständigen Teilhabemanagerin (siehe unten)
auf und vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung.
Dieser Termin kann im häuslichen Umfeld, in der Kindertagesstätte, in den Räumen der Kreisverwaltung oder an einem neutralen Ort stattfinden.

Antragsbearbeitung

Soweit die Erstberatung in eine Antragstellung mündet, werden entsprechende Formulare zum Ausfüllen ausgehändigt,
gegebenenfalls ein Untersuchungstermin beim Fachdienst Gesundheit zur Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme vereinbart, sowie eine Verhaltensbeobachtung des Kindes im Kindergarten vorgenommen.

Welche Maßnahme in welchem Umfang für das Kind geeignet und notwendig ist, wird dann durch dasTeilhabemanagement ermittelt und in einem Bescheid festgelegt.

In die Entscheidung fließen auch Berichte von Eltern, Erzieher*innen, Ärzt*innen, Heilpädagog*innen und behandelnden Therapeut*innen ein.

Ihre Ansprechpersonen


Teilhabemanagement


Zuständigkeitsbereich

Telefonnummer
04621/87-

Carola Banski

Ämter Hürup, Langballig, Mittelangeln (Satrup und Sörup (nur Gemeinde-Kita))), Glückburg, Flensburg, Harrislee (KiTa Hechtenteich)

-8525

Tanja Brauer

IFF Adelby, Amt Handewitt (Orte Handewitt, Timmersiek, Weding), Lindewitt

-8511

Silke Brinkmann

Ämter Geltinger Bucht, Kappeln-Land, Stadt Kappeln, HPT Süderbrarup, Ulsnis, Boren, Schleswig (KiTa St. Paulus, Bildungsbox u. SchleiKids)

- 8546

Susanne Hillenkamp

Amt Arensharde, Schleswig (Kita Stadtfeld), HPT Schuby Jägerkrug

-8516

Maria Kroll

Amt Südangeln (ohne Struxdorf und Idstedt), Schleswig   (ADS Plessenstraße,  Moorkatenweg)

-8514

Tabea Lüttmer

Amt Schafflund (ohne Lindewitt), Amt Handewitt (Wald-KiTa und Jarplund), Amt Eggebek, Schleswig (ADS Moltkestraße)

-8531

Katrin Marxen

Schleswig (Dänische KiTas und Hornbrunnen), Struxdorf, Gemeinde Harrislee (außer KiTa Hechtenteich)

-8512

Katrin Meifort

Amt Haddeby, Schleswig (KiTa SL Süd, St. Jürgen), Amt Kropp-Stapelholm (Orte Alt Bennebek Bergenhusen, Börm, Gr. Rheide, Stapel

-8523

Monika Petersen

Amt Kropp-Stapelholm (Orte Kropp, Erfde, Tetenhusen), Süderbrarup, HPT Süderbrarup

-8515

Sandy Scheibe

Amt Oeversee, Stadt Schleswig, Amt Süderbrarup (Orte Böel, Ekenis, Mohrkirch, Scheggerott), Idstedt, Amt MIttelangeln (Sörup (außer Gemeinde-KiTa))

-8584

E-Mail-Adresse: vorname.nachname@schleswig-flensburg.de oder eingliederungshilfe@schleswig-flensburg.de 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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