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Was erledige ich wo?

Verbotswidrig abgelagerte Abfälle

Leistungsbeschreibung

Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art beziehungsweise Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Wilder Müll beeinträchtigt zudem auch stark das Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen führen.

Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, soweit der Verursacher ermittelt werden kann, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet oder als Straftat weiterverfolgt; die Entsorgungskosten werden dem Verursacher auferlegt.


An wen muss ich mich wenden

An die Polizei oder an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung.

Beschreibung des Fundortes, des Abfalls und der Menge, gegebenenfalls Fotos.


Rechtsgrundlage

Was Sie noch wissen sollten

Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von aufgedrängtem Abfall auf dem eigenen Grundstück kümmern, der gegen Ihren Willen darauf abgelagert worden ist.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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