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Impfsprechstunde

Sie möchten geimpft werden, haben Fragen zu Impfungen oder möchten wissen, welche Impfungen für Sie empfohlen sind oder wieder aufgefrischt werden sollten? Sie möchten wissen, welche Impfungen eventuell vor einer Reise sinnvoll wären?

Der Fachdienst Gesundheit bietet eine wöchentliche Impfsprechstunde an:

  • donnerstags von 15:00 – 17:00 Uhr.

Bitte beachten Sie: Impfungen im Gesundheitsamt sind nur mit einem Termin möglich.

Die Kontaktdaten zur Beratung und zur Terminvereinbarung finden Sie auf dieser Seite.

Welche Impfungen kann ich im Fachdienst Gesundheit erhalten?

Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen können Sie auch in Ihrer haus- oder kinderärztlichen Praxis erhalten. Reiseimpfungen werden eventuell nicht in allen Praxen angeboten. Sprechen Sie dazu einfach Ihr Praxis Team an.

Prinzipiell können Sie im Fachdienst Gesundheit mit jedem in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft werden. Bestimmte Impfstoffe sind in der Regel im Gesundheitsamt vorrätig. Für andere Impfstoffe müsste zunächst ein Rezept ausgestellt und der Impfstoff über eine Apotheke beschafft und mitgebracht werden.

1. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Bundesrepublik Deutschland

Folgende Kombinationsimpfstoffe sind in der Regel vorrätig und könnten vor Ort geimpft werden:

  • Masern / Mumps / Röteln
  • Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten + Kinderlähmung (Polio)
  • Grippe (Influenza) während der Grippesaison

2. Reiseimpfungen

Folgende Impfstoffe sind in der Regel vorrätig und könnten vor Ort geimpft werden:

  • Dengue Fieber
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Typhus
  • Tollwut

Welche Kosten fallen bei einer Impfung an?

Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen sind kostenlos (die Kosten werden wie bei Ihrer hausärztlichen Praxis von Ihrer Krankenkasse übernommen).

Die Erstattung der Kosten für Reiseimpfungen ist eine freiwillige Leistung der Krankenkassen und wird unterschiedlich gehandhabt. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenversicherung.

Bei einer Kostenübernahme erfolgt die Abrechnung in aller Regel über Kostenerstattung. Das heißt, Versicherte reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten dann zurückerstattet. 

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eventuell einen Anspruch auf Leistungen für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob die Versicherten zusätzlich entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger (z. B. den Arbeitgeber) haben.

Warum sollte ich mich gegen »seltene« Krankheiten impfen?

Wer sich impfen lässt, schütz sowohl sich selbst als auch die Menschen in seiner Umgebung.

Viele Infektionskrankheiten sind deshalb „selten“ geworden, weil durch Impfprogramme eine hohe Immunität in der Bevölkerung geschaffen wurde, ohne dass das Risiko einer zum Teil lebensbedrohlichen Infektion mit den akuten Komplikationen oder den möglichen Langzeitfolgen eingegangen werden musste, wie sie z.B. bei Infektionen mit Meningokokken, Masern oder Kinderlähmung möglich sind.

Die Krankheitserreger sind aber weiterhin in der Umwelt vorhanden und bei einem nachlassenden Impfschutz kommt es zu gehäuften Ansteckungen und Ausbrüchen. Die Gefahr z.B. einer Tetanusinfektion kann bei Verletzungen immer gegeben sein.
Auch hierzulande selten gewordene, aber gefährliche Erkrankungen wie z.B. Kinderlähmung (Polio) oder Diphtherie könnten sich schnell wieder verbreiten, wenn keine ausreichende Immunität besteht. Regelmäßig kommt es auch in Deutschland zu Ausbrüchen der Masern, die alles andere als eine harmlose „Kinderkrankheit“ darstellen.

Impfungen sind eine der wichtigsten und effektivsten Vorsorgemaßnahmen der Medizin. Mit Medikamenten können Krankheiten behandelt und oft auch geheilt werden. Impfungen können verhindern, dass es überhaupt erst zu einer Erkrankung kommt. Durch die frühzeitige Impfung gegen Hepatits B und HPV (Humane Papillomaviren) können sogar bestimmte Krebserkrankungen verhindert werden.

Einige Krankheitserreger existieren tatsächlich nur beim Menschen und können nur auf bzw. in einem menschlichen Körper überleben und weitergegeben werden. Bei einer ausreichend hohen Impfquote könnten diese Krankheiten daher „ausgerottet“ (eliminiert) werden, wie es z.B. bei den Pocken durch die Pockenimpfung gelungen ist. Krankheiten, bei denen das aktuell aufgrund durch die vorhandenen Impfstoffe möglich wäre sind: Masern, Mumps, Röteln und Kinderlähmung (Polio).

Infektionskrankheiten stellen trotz der weltweiten Fortschritte in den Bereichen Medizin und Hygiene weiterhin eine der größten Bedrohungen der weltweiten Gesundheit dar, auch in Industrieländern. Für viele Infektionskrankheiten (v.a. Virusinfektionen) gibt es keine über eine rein symptomatische Therapie hinausgehenden Möglichkeiten der Behandlung und Antibiotikaresistenzen können die Behandlung bakterieller Infektionen erschweren.

COVID-19 Impfung

Die Impfung gegen COVID-19 („Corona“) ist im Gesundheitsamt nicht möglich.

Ausführliche Informationen zur Impfung und den Impfmöglichkeiten in Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Corona-Portal.

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