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Unterhaltsvorschusskasse

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
  • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
  • Sie wohnen in Deutschland.
  • Der andere Elternteil zahlt keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind, oder weniger als vereinbart.
  • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen.
  • Der alleinerziehende Elternteil Sie verfügen über ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 EUR monatlich.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

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Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

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Fachlich freigegeben am

05.01.2023

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An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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