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Unterhaltsvorschusskasse

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.

Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.

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Rechtsgrundlage

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Formulare

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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