Allgemeinverfügungen des Kreises Schleswig-Flensburg
Seit dem 20. Februar gilt im Kreis Schleswig-Flensburg im Falle eines positiven SARS-CoV-2 Tests keine Allgemeinverfügung mehr, die besondere Maßnahmen anordnet.
Seit dem 20. Februar gilt im Kreis Schleswig-Flensburg im Falle eines positiven SARS-CoV-2 Tests keine Allgemeinverfügung mehr, die besondere Maßnahmen anordnet.