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Fokusthemen

Auf dieser Seite sind Themen aufgelistet, die für uns als Fachdienst Migrationsmanagement besonders wichtig sind. Zum Teil bringen wir diese Themen selbst voran, teilweise unterstützen wir andere Stellen in der Verwaltung oder im Kreisgebiet.

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne.

Sprache

Sprache

Um die Integration in die Gesellschaft über Arbeit, Ausbildung oder Studium zu ermöglichen, muss die deutsche Sprache zügig gelernt werden. Kenntnisse der deutschen Sprache bilden einen entscheidenden Schlüssel für die Integration. Somit muss frühzeitig eine Sprachförderung für alle Migrant*innen ermöglicht werden, um die Potenziale optimal zu nutzen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt unabhängig von dem Aufenthaltsstatus zu stärken.
Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Schulen, Bildungsträger, Universitäten, Vereine, Kulturzenten sowie private Sprachschulen bieten Sprachkurse für diverse Altersgruppen an.

Die Sprachförderung für erwachsene Zuwander*innen besteht im Kreis Schleswig-Flensburg aus verschiedenen Angeboten, die sowohl vom Land, Bund als auch von Kommunen getragen werden. Weiterhin gibt es in fast jedem Amt und jeder Gemeinde ehrenamtliche Sprachinitiativen, die sehr individuell unterstützen können, die deutsche Sprache neben einem regulären Sprachkurs zu erlernen. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Amt, ob solche Sprachkurse vor Ort bei Ihnen angeboten werden.

Über den Deutschkursfinder www.deutschkurs-sh.de können Sie ein passendes Angebot für einen Sprachkurs in Ihrer Region (Erstorientierungskurse oder STAFF-Kurse) finden oder Ihre unverbindliche Anmeldung für ein Angebot auf der Webseite hinterlegen. Das Portal ist mehrsprachig. In folgenden Sprachen wie Arabisch, Englisch, Farsi, Kurdisch, Russisch, Sorani, Tigrinya, Türkisch und Ukrainisch finden Sie mehr Informationen zu diesen Kursen.

Im BAMF Navi https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/  (Integrationskurse) und im KURSNET https://web.arbeitsagentur.de/sprachfoerderung/suche/berufssprachkurse  (Berufssprachkurse) der Bundesagentur für Arbeit können Sie ebenfalls nach einem passenden Kurs in Ihrer Nähe suchen.

Allgemeine Informationen zu den jeweiligen Kursangeboten sowie eine Übersicht der Standorte mit Kontaktdaten finden Sie in den Unterpunkten

Erstorientierungskurse in Schleswig-Holstein (EOK SH)

Im Rahmen des Projektes EOK.SH - Erstorientierungskurse in Schleswig-Holstein - können Geflüchtete, die nicht aus sicheren Herkunftsländern gekommen sind, ein niedrigschwelliges Kursangebot wahrnehmen, um landeskundliches Wissen zur Erstorientierung in Deutschland verbunden mit einfachen Deutschkenntnissen zu erwerben. Ein Kurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten und dauert etwa fünf Monate.

Koordiniert wird das Projekt vom Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V. und umgesetzt von Volkshochschulen sowie anderen zugelassenen Trägern*innen.

Kurse beinhalten:

  • Insgesamt sechs Wahlpflichtmodule mit je 50 Unterrichtseinheiten mit für die Zielgruppe wichtigen Themen wie Werte und Normen des Zusammenlebens, Behördengänge, medizinische Versorgung, Arbeit in Deutschland und vielem mehr,
  • Kenntnisse über Lebensweise und Umgangsformen in der deutschen Gesellschaft, verbunden mit jeweils zugehörigem Vokabular und sprachlichen Wendungen
  • Wissen über Beratungs- und Serviceangebote vor Ort

Ziel der Kurse ist es, die Asylbewerber*innen in ihren speziellen Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen die Eintrittsphase in Deutschland zu erleichtern.

Wenn Sie sich über das aktuelle Kursangebot in Schleswig-Holstein erkundigen möchten, wenden Sie sich bitte an;

Frau Franciska Meyhoff

Koordinatorin EOK SH

  • Holstenbrücke 7
  • 24103 Kiel
  • Telefon: 0431 97984-25
  • E-Mail: fm@vhs-sh.de

STAFF.SH - "Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein"

Im Rahmen des Projektes: "Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein" (Abkürzung: STAFF) werden Kurse zur sprachlichen Erstorientierung von örtlichen Volkshochschulen und anderen zugelassenen Integrationskursträger*innen durchgeführt.

Ein STAFF-Kurs umfasst insgesamt 3 Module mit jeweils 100 Unterrichtsstunden (4 Module für Alphabetisierungs-Kurse) und ist dank der Förderung des Landes Schleswig-Holstein kostenlos. Teilnehmende, die den STAFF-Basiskurs besucht haben, können einen weiteren, hierauf aufbauenden Kurs besuchen. Nach jedem Kurs ist eine A1-/A2-/DTZ-Prüfung obligatorisch. Bei nicht bestandener Prüfung besteht sowohl nach dem Basiskurs als auch dem Aufbaukurs die Möglichkeit ein Wiederholermodul von 100 Unterrichtseinheiten zu besuchen und die Prüfung erneut abzulegen. Koordiniert wird das Projekt vom Landesverband der Volkshochschulen.

Die Kurse vermitteln:

  • sprachliche und kulturelle Grundlagen zur Kommunikationskompetenz in der deutschen Sprache
  • Kenntnisse über Lebensweise und Umgangsformen in der deutschen Gesellschaft
  • Wissen über Beratungs- und Serviceangebote vor Ort

Für alle Asylsuchenden ist die Teilnahme am Projekt möglich. Erkundigen Sie sich an der Volkshochschule in Ihrer Nähe oder in Ihrer Kommune, ob ein STAFF-Kurs angeboten wird. Beachten Sie jedoch, dass die Integrationskurse vorrangig sind. Die Teilnahme an einem STAFF-Kurs darf nicht zum Verlust des Rechtsanspruches auf einen Integrationskursplatz führen!

Weitere Informationen zu den STAFF-Kursen finden Sie auf der Seite des Landesverbandes der Volkshochschulen Schleswig-Holstein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Zeyad Alhallaj

  • Koordinator STAFF SH
  • Holstenbrücke 7
  • 24103  Kiel
  • Telefon: 0431 97984-23
  • E-Mail: za@vhs-sh.de

Integrationskurse (BAMF-Kurse)

Der Integrationskurs ist ein staatliches Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung für Zugewanderte und steht am Beginn des gesamten Integrationsprozesses. Er dient dazu, die Zugewanderten dazu zu befähigen, ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln.

Allgemeiner Integrationskurs:

  • 600 + 100 Stunden (Orientierungskurs) insgesamt 700 Stunden

Kurse für spezielle Zielgruppen: Jugend-, Frauen-, Eltern-, Alphabetisierungs-, Zweitschriftlerner*innen- und Förderkurse:

  • 900 + 100 Stunden (Orientierungskurs) insgesamt 1000 Stunden

Weitere Kursangebote, die bisher in der Region nicht angeboten wurden:

  • Intensivkurs: 400 + 30 Stunden (Orientierungskurs) insgesamt 430 Stunden

Ziel des Kurses: Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zuwander*innen sowie das Erwerben vom B1 Niveau

Integrationskurse sind an folgende Zielgruppen (Personen nach § 4 der Integrationskursverordnung) gerichtet:

  • Zugewanderte und Spätaussiedler*innen
  • Asylbewerber*innen mit einer guten Bleibeperspektive
  • oder - bei Einreise vor dem 01.08.2019 - Gestattete mit nachgewiesener „Arbeitsmarktnähe“.
  • Geduldete gem. § 60 a Abs. 2 S. 3 AufenthG
  • Menschen mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
  • EU-Bürger*Innen
  • Deutsche ohne ausreichende Sprachkenntnisse

Zugewanderte, die nicht durch Ausländerbehörde, Jobcenter oder Sozialbehörde zur Teilnahme verpflichtet sind, können vom BAMF zur Teilnahme zugelassen werden.

Vor Beginn des Kurses wird ein Einstufungstest durchgeführt. Der Kurs endet mit einem „Zertifikat Integrationskurs“, bestehend aus zwei Teilen:

„Deutsch –Test für Zuwanderer“ (DTZ) und Orientierungskurs „Leben in Deutschland“ (Abkürzung: LiD). Das Sprachniveau wird bis B1 unterrichtet.

Wenn man die Abschlussprüfungen nicht beim ersten Versuch besteht, kann ein Wiederholungsantrag auf weitere Teilnahme am Sprachkurs gestellt werden. 300 Unterrichtseinheiten können zusätzlich gefördert und die Abschlussprüfung kann erneut kostenlos absolviert werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des BAMF unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

Hier finden Sie Kontaktdaten zu den Bildungsträger*innen, die Integrationskurse im Kreisgebiet und in der Stadt Flensburg anbieten:

VHS Schleswig

  • Frau Esther Widdel
  • Koordination Deutschkurse
  • Bellmannstraße 28
  • 24837 Schleswig
  • Telefon: 04621 966-19
  • E-Mail: vhs-deutsch@schleswig.de

Wirtschaftszentrum Handwerk Plus WHP

  • Sprachkoordinierung
  • Herr Andrej Warkentin
  • Holmer Noorweg 9
  • 24837 Schleswig
  • Telefon: 04621 965-512
  • Fax: 04621 965-518
  • E-Mail: info@whp-schleswig.de

Berlitz Sprachschulen

  • Holm 66
  • 24937 Flensburg
  • Telefon: 0461 3132700

DAA -Deutsche Angestellten Akademie GmbH

VHS Flensburg

  • Frau Astrid Löwensen / Frau Marianne Pletzing
  • Koordination Integrationskurse
  • Süderhofenden 40–42
  • 24937 Flensburg
  • Telefon: 0461 85-5000
  • Fax: 0461 85-2356
  • E-Mail: volkshochschule@flensburg.de

WAK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH

  • Standort Flensburg
  • Heinrichstraße 16
  • 24937 Flensburg
  • Telefon: 0461 50339-15
  • Fax: 0461 50339-32
  • E-Mail: flensburg@wak-sh.de

agp Weiterbildung und Beruf GmbH

 Grone Bildungszentren Schleswig-Holstein GmbH

  • Standort Flensburg
  • Neustadt 16
  • 24939 Flensburg
  • Telefon: 0461 90412658
  • Mail: flensburg@grone.de

Berufsbezogene Sprachförderung (nach §45a Aufenthaltsgesetz)

In den Berufssprachkursen wird Deutsch für das Berufsleben gelernt. Man unterscheidet zwischen den Basis- und Spezialsprachkursen.

Es gibt drei Basiskurse:

  • B1 auf B2
  • B2 auf C1
  • C1 auf C2

Jeder Basiskurs umfasst von 400 bis 500 Unterrichtseinheiten mit einem Brückenelement. Sie sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen denkbar. Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Neben den Basiskursen sind verschiedene Spezialkurse vorgesehen, die folgende Schwerpunkte haben werden:

  • begleitend für Personen im Anerkennungsverfahren für bestimmte akademische Berufe,
  • verschiedene Fachrichtungen, die gezielte fachspezifische Inhalte, beispielsweise im Pflege-, oder kaufmännischen Bereich vermitteln werden,
  • zusätzlich für Teilnehmende, die im Integrationskurs trotz der Wiederholung das Niveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialkurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 zur Verfügung.

Ziel des Kurses: Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Berufsbezogene Deutschsprachkurse richten sich an folgende Zielgruppen:

  • Zugewanderte aus Drittstaaten,
  • Bürger*innen der EU,
  • Deutsche mit Migrationshintergrund, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer*innen:

  • arbeitsuchend gemeldet sind und/oder in der Regel Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen;
  • eine Ausbildungsstelle suchen, beziehungsweise sich bereits in der Ausbildung befinden,
  • für ihren Berufs-, beziehungsweise Ausbildungsabschluss das Anerkennungsverfahren durchlaufen,
  • beschäftigt sind,
  • einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben

Teilnahmeberechtigungen werden durch Arbeitsagenturen (Abkürzung: BA) oder Jobcenter (Abkürzung: JC) ausgestellt. Mehr Informationen zu den Berechtigungen/Verpflichtungen finden Sie unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html

Allgemeine Informationen zu den Berufssprachkursen finden Sie auf der Seite des BAMF: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html

Hier finden Sie die Bildungsträger*innen, die berufsbezogene Sprachkurse im Kreisgebiet durchführen dürfen:

VHS Schleswig

  • Frau Esther Widdel
  • Koordination Deutschkurse
  • Bellmannstraße 28
  • 24837 Schleswig
  • Telefon: 04621 966-18
  • E-Mail: vhs-deutsch@schleswig.de

Berlitz Sprachschulen

  • Holm 66
  • 24937 Flensburg
  • Telefon: 0461 3132700

DAA -Deutsche Angestellten Akademie GmbH

  • Lilienthalstraße 45
  • 24941 Flensburg
  • Telefon: 0461 570-760
  • E-Mail: info.flensburg@daa.de

VHS FL Berufssprachkurse

WAK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH

  • Standort Flensburg
  • Heinrichstraße 16
  • 24937 Flensburg
  • Telefon: 0461 50339-15
  • Fax: 0461 50339-32
  • E-Mail: flensburg@wak-sh.de

Arbeitsmarktbezogenes Sprachtraining bei Alle an Bord! - Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete

Die Sprachtrainings richten sich an Menschen, die bereits über Grundkenntnisse der Deutschen Sprache (mindestens etwa A2) verfügen. Sie ersetzen nicht die Sprachkurse des BAMF oder STAFF, sie ergänzen diese.

Das Sprachtraining:

- dient zur Vorbereitung auf einen Arbeits- und Ausbildungsplatz

- unterstützt Arbeitnehmer*innen und Auszubildende beim Erlernen von Fachsprache und bereitet sie auf arbeitsmarktrelevante Gesprächssituationen vor (z.B. Telefonate, Kundengespräche, Verstehen von Sicherheitsanweisungen, …)

- hilft dabei, nach einem Sprachkurs den Sprachstand zu erhalten und zu verbessern. So können Wartezeiten auf weiterführende Sprachkurse überbrückt werden und das Erlernte soll erhalten bleiben, die Schriftsprache verfestigt und die Aussprache geübt werden.

Das Angebot erfolgt in Form von einer flexiblen Sprachförderung in kleinen Gruppen online und in Präsenz. Kein starres Kurssystem verhindert, regelmäßig teilzunehmen. Für Teilnehmende, die sich in Arbeit und Ausbildung befinden, soll keine zeitliche Überforderung entstehen, sondern die Trainings sollen mit wenigen Wochenstunden und gezielter Lernbegleitung zum Ziel führen. Der Fokus liegt auf dem individuellen Bedarf der einzelnen Teilnehmenden. Dafür wird ein konkretes Angebot vor Ort gestaltet oder online.

Anmeldung und Übersicht zu den aktuellen Angeboten in Schleswig-Holstein finden Sie hier:



 

 

Das ProRef-Programm der Europa-Universität Flensburg

Das ProRef-Programm ‚Programm zur Studienvorbereitung und -integration von Geflüchteten‘ der Europa-Universität Flensburg unterstützt studieninteressierte Geflüchtete beim Einstieg in ein Studium. Durch Sprach- und Schlüsselkompetenzkurse sowie Studien-, Karriere- und Sozialberatung erleichtert das Programm die Integration in das deutsche Hochschulsystem, den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft.  

Mehr Information zum ProRef-Programm:https://www.uni-flensburg.de/proref

Wir bieten an:

  • Akademisch ausgerichtete Deutsch- und Englisch Sprachkurse (B1+ - C1)
  • Anerkannte Sprachprüfungen
  • Methoden, Sozial-, Selbst-, Kultur-, Medien- und IT-Kompetenz
  • Kombination aus Online- und Präsenzunterricht
  • Bildungs- und Studienberatung, Studienbegleitung und Sozialberatung

Weitere Angebote für alle Teilnehmenden:

  • Unterstützung bei der Wohnraumsuche, Studienbewerbung und BAföG-Beantragung
  • Gasthörendenstatus: kostenlose Nutzung der Universitäts-infrastruktur und Besuch von Vorlesungen und Seminaren
  • Möglichkeit, das landesweite Semesterticket für Schleswig-Holstein und Hamburg zu erhalten
  • Kursinterne Exkursionen, Veranstaltungen und Campusführungen 
  • Extracurriculare Angebote: kulturelle und soziale Events

Bewerben können sich Menschen, die

  • einen Fluchthintergrund haben und
  • eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen und
  • über Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch mindestens auf B1-Niveau verfügen und
  • die nach Ende des Programms ein Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten

Direkt zum online Bewerbungsportal: https://www.uni-flensburg.de/proref/bewerbung

Programmstart ist jeweils im Dezember und im Juni.

Das ProRef-Programm wird durch das Land Schleswig-Holstein und den DAAD gefördert.

Für Teilnehmende entstehen keine Kosten.

Beratung & Soziales

Das ProRef-Programm der Europa-Universität Flensburg bietet seinen Teilnehmenden eine individuelle Bildungsberatung zu Studium und Karriere sowie Sozialberatung und Studienbegleitung. Nach erfolgreichem ProRef Abschluss bietet ProRef eine Studienerfolgsbegleitung.

Mehr Informationen zur individuellen Beratung finden Sie unter: www.uni-flensburg.de/proref/programm/bildungs-und-sozialberatung

KONTAKT INFORMATIONEN

Programmkoordination

Stephanie Matthiesen Stephanie.Matthiesen@uni-flensburg.de 

Tel: +49 461 805 2003

Birte Petersen Birte.Petersen@uni-flensburg.de  

Teil: 0+49 461 805 2170

Postadresse:

Europa-Universität Flensburg

ProRef-Programm

Auf dem Campus 1

24943 Flensburg 

Büroadresse (im Versatel-Gebäude):

Erdgeschoss

Nordstraße 2

24937 Flensburg

Allgemeine Fragen zum ProRef-Programm: info-proref@uni-flensburg.de

SOZIALE MEDIEN

Facebook: https://www.facebook.com/ProRef.Flensburg/

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/proref-programm-der-europa-universit%C3%A4t-flensburg/

YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=q18_DhFXQCs 

Ehrenamtliche Sprachinitiativen (Sprachkurse)

Neben den hauptamtlichen Sprachangeboten gibt es im Kreis Schleswig Flensburg diverse ehrenamtliche Sprachkurse, die eigenständig durch die vielen engagierten Bürger*innen bzw. mit Unterstützung der Gemeinden organisiert werden. Die Strukturen der Kurse sind auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge abgestimmt und entsprechend angeboten. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Merkmale der ehrenamtlichen Kurse:

  • Unterricht in Kleingruppen
  • Lehrkräfte: überwiegend pensionierte Deutsch-Lehrer*innen, Studierende mit dem Schwerpunkt "DaZ" oder Menschen mit pädagogischem Hintergrund
  • heterogenes Sprachniveau und Lerntempo
  • individuelle Lernbegleitung
  • Teilnahme 1 Tag/ Woche bis 5 Tage/ Woche, meistens nachmittags
  • parallel zu einem hauptamtlichen Kurs empfehlenswert

Wenn Sie eine*n Ansprechpartner*in für die jeweiligen Kurse vor Ort suchen, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde/Ihr Amt.

Bilderwörterbuch 

Das Bilderwörterbuch ist eine mehrsprachige Übersetzungshilfe, bei der die Worte durch Bilder ergänzt werden. Es gibt die Bilderwörterbücher zum Selbstausdrucken für Kinder und für Erwachsene.

Wohnen

Wohnen

Auf dieser Seite finden Sie ein paar grundlegende Informationen zur Wohnraumsuche und auch, wenn Sie Wohnraum anbieten möchten.

Ich biete Wohnraum an

Ich suche eine Wohnung

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, ist das Internet Ihr erster Anlaufpunkt. Dort gibt es Anbieter*innen, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern spezialisiert haben. Viele Zeitungen veröffentlichen ebenfalls aktuelle Wohnungsanzeigen auf ihrer Internetseite. Weiterhin finden Sie aktuelle Anzeigen in der örtlichen Presse. Man kann sich zusätzlich informieren, welche Wohnungsgesellschaften sich in der Nähe befinden und die Geschäftsstellen persönlich aufsuchen.

Staatliche Unterstützung – Wohnberechtigungsschein

Einige Wohnungen (Sozialwohnungen), die vom Staat gefördert werden, werden über die Wohnungsämter an bedürftige Bevölkerungsgruppen vermittelt. Um eine solche Wohnung mieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie den Wohnberechtigungsschein in dem zuständigen Wohnungsamt oder in der Gemeindeverwaltung beantragen. Beispielsweise haben Alleinerziehende, kinderreiche Familien, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung ein Anrecht auf den Wohnberechtigungsschein. Trotz der Berechtigung entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag zustande kommt, und nicht das Wohnungsamt.

Weiterführende Informationen zum Wohnberechtigungsschein für den Kreis Schleswig-Flensburg finden Sie unter diesem Link. Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.

Soziale Unterstützung in akkuten Notsituationen: WohnECK NF

Um Menschen in akkuten Notsituationen zu unterstüzen und Wohnungslosigkeit zu vermeiden, kooperiert der Kreis Schleswi-Flensburg mit der WohnECK NF

Mietvertrag

Wenn Sie zur Miete wohnen, haben Sie einen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen. Es ist ein wichtiges Dokument, das viele Details des Mietverhältnisses regelt und für Sie und Ihren Vermieter verbindlich ist. Lesen Sie den Mietvertrag sehr genau, bevor Sie ihn unterschreiben. In der Regel wird der Mietvertrag schriftlich geschlossen, er kann jedoch ebenfalls mündlich vereinbart werden. Vor dem Abschluss des Mietsvertrags informieren Sie sich unbedingt über:

  • die Höhe der Miete
  • die Höhe der Nebenkosten (inklusive Heizkosten)
  • die Höhe der Kaution
  • eine mögliche Maklerprovision, wenn die Wohnung über den Immobilienmakler vermittelt wird
  • die Dauer des Mietvertrages
  • Kündigungsfristen
  • Renovierungsregelungen

Zusätzlich zum Mietvertrag wird beim Wohnungsbezug in der Regel ein Übergabeprotokoll angefertigt. Dieses soll von Ihnen unterschrieben werden. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit dem aktuellen Zustand der Wohnung einverstanden. Lesen Sie sich das Protokoll sehr genau durch und kontrollieren Sie alle Angaben. Für die nicht angegebenen Schäden kann Ihr*e Vermieter*in Sie später verantwortlich machen.


Die Kaution

Die Kaution, die der*die Vermieter*in in der Regel beim Vertragsabschluss im Voraus verlangt, kann beim Auszug von dem*der Vermieter*in behalten werden, wenn die Wohnung sich in einem schlechten Zustand befindet oder die Mieten nicht vollständig bezahlt wurden. Die Summe der Kaution darf max. drei Monatskaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen.

Kaltmiete und Betriebskosten

Neben der Miete für die Wohnräumlichkeiten (Kaltmiete) werden die Betriebskosten (als Nebenkosten bezeichnet) gezahlt. Dazu gehören Kosten für Heizung und Wasser sowie Abwasser und weitere Kosten wie zum Beispiel Müllabfuhr, Hausmeistertätigkeiten, Treppenreinigung. In der Regel wird ein bestimmter Betrag monatlich im Voraus gezahlt.

Einmal im Jahr werden mit der*dem Vermieter*in die entstandenen Kosten abgerechnet. Die Abrechnung der Kosten soll von Ihnen genau geprüft werden.


Hausordnung

Von der/dem Vermieter*in erhalten Sie zusammen mit dem Mietvertrag in der Regel eine Hausordnung ausgehändigt. Sie regelt das Zusammenleben aller Hausbewohner*innen. Mit der Unterschrift des Mietvertrages erklären Sie sich ebenfalls mit der Hausordnung einverstanden.

Nachtruhe ist unabhängig von der Hausordnung von 22 bis 6 Uhr gesetzlich festgelegt.


Mietrecht

Sie haben als Mieter*in bestimme Pflichten, wie die regelmäßige Zahlung der Miete oder die Beachtung der Hausordnung, aber auch Rechte, die Sie als Mieter*in nutzen können, zum Beispiel bei diversen Reparaturen, die in der Regel von dem*der Vermieter*in durchzuführen sind.

Wenn Sie Fragen zum Mietrecht haben, können Sie sich an den Mieterbund, andere Mietervereine oder Verbraucherzentrale vor Ort wenden. Die Beratungen sind teilweise kostenpflichtig. Sie können sich im Vorfeld über die Höhe der Kosten informieren.


Umzug, Adressenänderung

Sobald Sie umgezogen sind und eine neue Anschrift haben, müssen Sie die Adressenänderung der zuständigen Meldebörde in Ihrer Gemeinde mitteilen.

Sie erhalten bei der Ummeldung eine schriftliche Bescheinigung, die Sie nach Bedarf auch bei der Bank, Versicherungen, weiteren Ämtern und anderen Institutionen vorlegen können.

Mülltrennung in Deutschland

Der Müll wird in Deutschland getrennt gesammelt und entsprechend entsorgt. Es gibt diverse Behälter, die für bestimmte Artikel vorgesehen und farblich festgelegt sind:

  • Papier und Pappe = blaue oder grüne Tonne,
  • Biomüll (Obst- und Gemüseabfälle) = braune Tonne,
  • Verpackungen aus Plastik und Metall = gelbe Tonne
  • der restliche Müll = graue oder schwarze Tonne.

Zusätzlich gibt es gesonderte Container für weitere Abfallsorten wie Glas, Altkleidersammlung, Sondermüll.

Warum müssen wir richtig lüften?

Wird schlecht gelüftet, bilden sich schnell feuchte Stellen im Bereich der Fenster und den Decken-Außenwandbereichen der Wohnung. In den feuchten Stellen bilden sich schwarze Flecken. Bei den schwarzen Flecken handelt es sich um einen Pilz, den Aspergillus niger. Dieser Pilz stößt Sporen aus, die von uns eingeatmet, schwere chronische Lungenerkrankungen hervorrufen.

Wie kommt es dazu, dass sich feuchte Stellen in einer Wohnung bilden können?

Kühle Luft kann weniger Wasser speichern als warme Luft. An kühleren Stellen einer Wohnung fällt aus mit Wasserdampf gesättigter Luft immer Wasser aus. Es bilden sich dort dann feuchte, bald schwarze Stellen.

Woher kommt die Feuchtigkeit?

Es wird gekocht, geduscht, feuchte Handtücher sind dann vorhanden, es läuft die Waschmaschine, auch unsere Ausatemluft ist feuchter als die eingeatmete Luft. Wir Menschen geben etwa anderthalb Liter Wasser über die Atemluft pro Tag ab. All diese Quellen bilden den Wasserdampf in der Luft.

Wie können wir die Feuchtigkeit einer Wohnung so regulieren, dass es zu keinen schwarzen krankmachenden Flecken kommt?

Kühle Luft kann weniger Luft speichern als warme Luft.

Es muss also regelmäßig dafür gesorgt werden, dass die in einer Wohnung aufgewärmte Luft gegen kühle Luft ausgetauscht wird, es muss gelüftet werden. Beim Lüften kann man sich bildlich vorstellen, werden ein bis zwei Eimer Wasser mit der aufgewärmten Wohnungsluft aus der Wohnung transportiert. Im Austausch kommt kältere Außenluft in die Wohnung. Die frische Außenluft hat weniger Feuchtigkeit das heisst weniger Wasser in sich. In der Wohnung wird die kältere Luft durch die Wärme der Wände, Möbel, Elektrogeräte und Menschen langsam aufgewärmt. Die aufgewärmte Luft kann jetzt wieder vermehrt Feuchtigkeit aufnehmen. Wenn wir nun lüften, können erneut ein zwei Eimer Wasser nach draußen befördert werden. So bleibt die Wohnung ausreichend trocken. Es können sich keine feuchten Flecken bilden.

Wie lüften wir richtig?

Wir müssen regelmäßig alle 4 Stunden lüften. Dabei werden die Fenster weit geöffnet. Es muss dafür gesorgt werden, dass es zu einem Durchzug kommt, also in mehreren Räumen gleichzeitig die Fenster und Türen auf sind. Nach 5 bis 10 Minuten ist die warme feuchte Luft gegen kältere trockenere Luft ausgetauscht worden. Die Feuchtigkeit hat die Wohnung verlassen.

Dauerlüften bewirkt dagegen, dass sich die Luft in der Wohnung nie richtig aufwärmen kann. Im Bereich der offenen Fenster kommt es zu kälteren Stellen in der Wand, als im Bereich der übrigen Wohnung. Die kältere kaum aufzuwärmende Luft kann insgesamt weniger Feuchtigkeit speichern.

Da die Feuchtigkeit aber da ist, schlägt sie sich an den kälteren Außenstellen im Bereich der Fenster und Decken-Außenwandbereiche ab. Und schon entstehen die schwarzen Flecken!

Vor dem Schlafen gehen sollt noch einmal kräftig durchgelüftet werden. Über Nacht offene Fenster haben bedeutet, dass sich die feuchte Atemluft nicht nur an den kühlen Fensterbereichen, sondern auch im Bettzeug niederschlägt, was der Hausstaubmilbe ein ideales Lebensumfeld eröffnet. Die Exkremente der Hausstaubmilben können ebenfalls Lungenerkrankungen bewirken.

Also regelmäßig lüften, danach die Fenster wieder für mindestens 4 Stunden ganz schließen, und dann erneut lüften, so dass über den Tag mindestens 4 mal gut gelüftet wird.

Diese Art des Lüftens nennt sich Stoßlüften.

Arbeit und Ausbildung

Nach Ihren ersten Schritten in Deutschland werden zwei Themen für Sie besonders wichtig sein: Der Spracherwerb sowie das Finden einer passenden Arbeit beziehungsweise eines geeigneten Ausbildungsplatzes.

Nachfolgend finden Sie einige grundsätzliche Informationen zum Thema Arbeit und Beruf.

Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge

Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und der individuellen Aufenthaltsdauer in Deutschland ab.

Für Asylbewerber*Innen (Antrag auf Asyl wurde gestellt) und Geduldete (Antrag auf Asyl wurde abgelehnt) gilt in den ersten drei Monaten des Aufenthalts ein Arbeitsverbot.

Ab dem vierten Monat kann die Ausländerbehörde auf Antrag eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung erteilen (Prüfung der Arbeitsbedingungen).

Anbei erhalten Sie Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsmarktzugang.

Ein Schema der Arbeitsbestimmungen für Geflüchtete bietet die nachfolgende Übersicht vom Netzwerk Unternehmen integrieren Geflüchtete.

Asylbewerber*Innen sowie Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten (zurzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nord-Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien) ist es während des gesamten Aufenthalts nicht erlaubt zu arbeiten, wenn der Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt wurde.

Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte  erhalten den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, somit haben Sie die gleichen Rechte wie ein deutscher Bürger.

Hier finden Sie die “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Diese reichen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde ein.

Umfangreiche Hilfestellungen für die Arbeitssuche von Geflüchteten bietet das Handbuch «Wie kann ich Geflüchtete bei der Arbeitssuche unterstützen?« vom Deutschen Roten Kreuz und dem Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge. Es richtet sich an ehrenamtliche Unterstützer, aber auch an Menschen mit Fluchthintergrund direkt.

Hospitation und Praktikum

Unter Hospitation versteht man, als Gast einen Betrieb kennenzulernen. Hospitationen bedürfen jedoch der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Unter einem Praktikum versteht man die praktische Kenntnisanwendung in einem Betrieb. Für Praktika zur Berufsorientierung und für ausbildungsbegleitende Praktika ist eine Abstimmung mit der Ausländerbehörde erforderlich.

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit informiert über die Bedingungen der Arbeits- und Praktikumsaufnahme in Deutschland. Weiterhin erteilt sie in bestimmten Fällen eine Zustimmung bzw. Ablehnung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zav.de und unter der Service-Telefonummer 0228 7131313.

Bundesminister Heil wirbt für Arbeitsaufnahme durch ukrainische Geflüchtete auch bei geringen Deutschkenntnissen

Zusammen mit dem ukrainischen Botschafter und dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung Terzenbach wirbt Bundesminister Heil mit dem beigefügten Brief dafür, dass ukrainische Geflüchtete auch bei geringen Deutschkenntnissen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nutzen sollten. Entsprechende Hemmungen seien unbegründet. Der Arbeitsmarkt zeigt sich aktuell sehr aufnahmefähig, sodass gegebenenfalls auch geringe Deutschkenntnisse für eine Arbeitsaufnahme ausreichend sein können:


Ausbildung und Ausbildungsduldung

Ausbildung

Während einer Ausbildung erlernt man alle grundlegenden Fertigkeiten, die man zur Ausübung eines Berufs benötigt. Es gibt zurzeit 327 anerkannte Ausbildungsberufe in Deutschland (laut Bundesinstitut für Berufsbildung). Sie können das Gesamtverzeichnis 2023 hier herunterladen. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung hält man quasi eine Eintrittskarte für die "gehobene Arbeitswelt" in den Händen.

Man unterscheidet zwischen dualen und schulischen Ausbildungen.

Die duale Ausbildung, auch betriebliche Ausbildung genannt, besteht aus zwei gleich wichtigen Teilen:

  • Im Betrieb/in der Firma lernt man die praktische Arbeit.
  • In der Berufsschule lernt man die Theorie. Das hier erlernte Wissen kann man im Betrieb/in der Firma anwenden.

Anbei ein Link zu einem Film der Industrie- und Handelskammer (IHK), der anschaulich das Prinzip der Dualen Ausbildung erläutert. Den Film finden Sie auf YouTube auch in anderen Sprachen (z.B. auf Türkisch).

Manche Berufe erlernt man jedoch nur in einer Schule. Schulische Ausbildungsberufe sind zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger, Altenpflegerin/-pfleger, Physiotherapeutin/-therapeut, Erzieherin/Erzieher. Zur schulischen Ausbildung gehören aber auch Praktika in verschiedenen Betrieben oder Institutionen.

Bitte beachten Sie:

  • Für eine Ausbildung - ob schulisch oder dual - sind in der Regel gute Deutschkenntnisse und oftmals ein Schulabschluss (zumeist der Erste allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)) die Grundvoraussetzung.
  • Probleme in der dualen Ausbildung - etwa mit der Sprache oder den Lerninhalten - können oftmals durch begleitende Angebote (sogenannte "Assistierte Ausbildung") ausgeglichen werden.
  • Auszubildende mit einem ESA können sich mit dem erfolgreichen Bestehen einer dualen Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen den mittleren Schulabschluss (MSA) anerkennen lassen.
  • Auch für Menschen mit einem Förderschulabschluss und/oder mit einer anerkannten Behinderung bestehen grundsätzlich Möglichkeiten, eine Ausbildung zu machen. 
  • Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine Maßnahme zur Berufsorientierung der Agentur für Arbeit, die vielfach junge Menschen mit sprachlichen und schulischen Defiziten in Ausbildung bringt. Sie bietet ausbildungssuchenden Jugendlichen die Möglichkeit eines Langzeitpraktikums in "echten" Ausbildungsbetrieben. Auch die Berufsschule wird besucht. Bei Übernahme in Ausbildung nach dem EQ verkürzt sich oftmals die Ausbildungsdauer.

Ausbildungsduldung

Wer eine Ausbildung macht, kann eine Ausbildungsduldung nach § 60c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten. Zur Erteilung der Ausbildungsduldung muss die Ausbildung mindestens 2 Jahre dauern. Es muss sich um eine schulische oder duiale Ausbildung handeln.

Ein Film vom Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) erklärt anschaulich das Thema Ausbildungsduldung.

Möchten Sie eine Ausbildung absolvieren, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen, die im nachfolgenden Kapitel unter Berufsberatung und Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung genannt sind.

Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung

Für Asylsuchende sind die Berufs- und Vermittlungsberatungen der Agentur für Arbeit zuständig. Auch während der Wartefrist/des Arbeitsverbots (innerhalb der ersten drei Monate bei einer Duldung und Aufenthaltsgestattung) besteht ein Anspruch auf Beratung. Um möglicherweise Leistungen und Unterstützung bei der Integration in Arbeit zu erhalten, müssen sich Menschen mit Aufenthaltsgestattung/Duldung frühzeitig bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete zur Genehmigung/Zustimmung von Beschäftigungen und zum Beschäftigungsverbot finden Sie hier.

Für anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte, die ins SGB II wechseln und Bürgergeld beziehen, sind die Jobcenter für die Vermittlung und Beratung zuständig.

Einen passenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, ist für Menschen mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung. Man muss selbst aktiv werden, sich tiefgreifend informieren und unter Umständen mehrere Beratungsstellen aufsuchen.

Eine ist das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie unter anderem Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen und den damit verbundenen Qualifikationen. Darüber hinaus können Sie persönliche Beratungstermine mit einem Arbeitsvermittler/Berufsberater vereinbaren.

Welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist finden Sie auf der Seite der Agentur www.arbeitsagentur.de unter Menüpunkt Kontakt/Anschriften der Agenturen vor Ort.

An weiterbildenden Schulen bieten die Agenturen für Arbeit Berufsberatungen für Schüler*Innen an. An vielen Schulen sind Berufserprobungen in Betrieben Pflicht. Grundsätzlich sind ergänzende freiwillige Praktika - etwa in den Ferienzeiten - möglich. Erkundigen Sie sich bitte an der jeweiligen Schule, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.



Arbeitssuche

Der übliche Weg, eine Arbeit zu finden, ist die Suche nach Stellenangeboten in den Tages- oder Wochenzeitungen sowie im Internet. In den regionalen Printmedien werden offene Stellen meistens mittwochs und samstags veröffentlicht.

Es gibt viele Jobportale, unter anderem die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, um beispielhaft eine besonders umfangreiche mit zahlreichen Stellenangeboten zu nennen. Sie können dort (mit verschiedenen Suchoptionen) nach offenen Stellen suchen oder sich ein Profil selbst gestalten, um von Arbeitgebern gefunden und kontaktiert zu werden. Die Jobbörse, aber auch die meisten anderen Jobportale, sind als App verfügbar.

Doch auch ohne ein Stelleninserat ist es möglich, bei Arbeitgebern nach freien Stellen anzufragen.



Bewerben

Es gibt verschiedene Arten der Bewerbungen, die in Deutschland praktiziert werden. Generell kann man sich persönlich, telefonisch, online, schriftlich oder per E-Mail bei einem Arbeitgeber bewerben. Doch sollte man immer beachten, welche Form der Bewerbung vom Arbeitgeber erwünscht ist!

Die Bewerbungsunterlagen sind in Deutschland für eine erfolgreiche Bewerbung von enormer Wichtigkeit. Fast immer werden von den Arbeitgebern ein Anschreiben, ein Lebenslauf (meist mit Foto und Unterschrift), Zeugnisse und Arbeitsnachweise erwartet. In der Regel sind das Anschreiben und der Lebenslauf in deutscher Sprache einzureichen. Und die vom Arbeitgeber gewünschte Bewerbungsfrist ist stets einzuhalten!

Die Erstellung von erfolgreichen Bewerbungsunterlagen ist immer eine Herausforderung. Sie sollten sich hierfür einige Stunden Zeit nehmen und vor dem Versenden Korrekturen im Bekanntenkreis einholen.

Ihre Unterlagen sollten jedoch individuell erstellt werden, damit Sie dem Arbeitgeber sofort positiv auffallen. Haben Sie aber erst einmal gute Unterlagen erstellt, können Sie diese mit geringen Anpassungen immer wieder verwenden.

Bewerbungstrainings-Angebote werden (oft kostenfrei) von der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und diversen Beratungsstellen durchgeführt. Ausführliche Informationen und Beispiele für gelungene Bewerbungen sind im Internet zu finden.

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Ein Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss aus dem Ausland muss von einer zuständigen Stelle überprüft werden, bevor eine schriftliche Anerkennung in Deutschland erfolgt. Mit der Anerkennung haben Sie bessere Chancen, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Ob Sie eine Anerkennung Ihres erlernten Berufs benötigen, erfahren Sie (in 11 unterschiedlichen Sprachen) auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen für Ihren Beruf zuständig sind oder wo Sie eine weitergehende Beratung erhalten können. Außerdem steht Ihnen die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (Telefonnummer: 030 1815 -1111).

Deataillierte Infomationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse bieten Ihnen der Leitfaden vom IQ Netzwerk Schleswig-Holstein und eine Website der IHK Schleswig-Holstein.

Viele Berufe – die sogenannten nicht reglementierten Berufe – können Sie auch ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ausüben. Für den potenziellen Arbeitgeber ist es auch in diesem Fall sinnvoll, eine Anerkennung durchzuführen, um die vorhandenen Fertigkeiten und Fähigkeiten der Berwerberin / des Bewerbers zu ermitteln.

Wichtige Schritte im Anerkennungsverfahren:

  • Eine Beratungsstelle wird vor Ort aufgesucht.
  • Ein Antrag auf Anerkennung wird über eine Beratungsstelle gestellt.

Folgende Unterlagen müssen vorliegen:

  • Beglaubigte Kopien der Abschlüsse
  • Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer in Deutschland (siehe Datenbank der beeidigten Übersetzer auf dem Justizportal des Bundes und der Länder www.justiz-dolmetscher.de) oder eine Übersetzung durch einen im Ausland anerkannten Übersetzer.

Beglaubigungen sind in der Regel in den Einwohnermeldeämtern oder bei kirchlichen Institutionen möglich.

Erstellung der Beglaubigung sowie damit verbundenen Übersetzungen sind kostenpflichtig. Für das Anerkennungsverfahren fallen ebenfalls Kosten an. In bestimmten Fällen können die Kosten übernommen werden.


Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Schleswig-Flensburg können folgende Beratungsstellen kontaktieren:

IQ Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen in Flensburg

Frau Majra Nissen & Frau Alexandra Eicke

Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.

Südermarkt 1
Haus 2 im 2. Stock
24937 Flensburg



  1. Frau Edibe Oguz

    Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.

    Flensburgerstr. 7
    24837 Schleswig


Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen »

  1. Industrie- und Handelskammer zu Flensburg

    Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen

    Heinrichstraße 28–34
    24937 Flensburg


  1. Migrationsberatung Schleswig-Holstein

    Frau Silke Nissen

    Fachbereich Migrationsmanagement

    Flensburger Str. 7
    24837 Schleswig

    • Telefon: 04621 87-246
    • Fax: 04621 87-626
    • E-Mail: silke.nissen@schleswig-flensburg.de
    • Hinweis: Sprechzeiten: Mo. 8-12 Uhr, Di. u. Do. 14-17 Uhr, Mi. u. Fr. 8-10 Uhr; Beratung ist auch in Flensburg möglich.

  1. Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg

    Frau Oxana Wittmann + Frau Maike Hohmann

    Jugendmigrationsdienst
    Anerkennung der Schulzeugnisse

    Norderdomstraße 6
    24837 Schleswig

Berufliche Weiterbildung

"Lebenslanges Lernen" ist ein Motto, das Ihnen in Deutschland öfters begegnen könnte. Und Weiterbildungen genießen in der Regel eine hohes Ansehen. Denn trotz Berufskenntnissen und/oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung müssen oft noch weitere Qualifikationen erworben werden, um langfristig am Arbeitsmarkt gefragt zu sein.

Bei Teilanerkennung von ausländischen Abschlüssen kann eine berufliche Weiterbildung mitunter Nachweislücken schließen und zu einer Vollanerkennung des Abschlusses führen. Auch für Menschen, die bereits im Berufsleben stehen, werden in den Betrieben oder extern Weiterbildungen angeboten, um das Kollegium auf dem neuesten Stand zu halten.

Es gibt verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen:

  • Kurse und Seminare,
  • Umschulungsprogramme,
  • Studium (Fernstudium),
  • Onlineportale.

Einen nahezu vollständigen Überblick zertifizierter beruflicher Fort- und Weiterbildungsangebote bietet das KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.

In Deutschland sind überwiegend die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter und (als Ausrichter) diverse Institute und Bildungsträger für das Thema Weiterbildung zuständig.  Das IQ-Netzwerk mit dem Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ), zahlreiche Fachhochschulen und Universitäten sowie Migrationsberatungsstellen bieten ebenfalls Berufsberatung zur Weiterbildung an.


IQ Qualifizierungsberatung:

  1. Frau Edibe Oguz

    Frau Edibe Oguz

    Umwelt Technik Soziales e.V.

    Flensburger Str. 7
    24837 Schleswig

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Es öffnet den deutschen Arbeitsmarkt für alle qualifizierten Fachkräfte aus dem Ausland, d.h. für Akademiker und Personen mit Berufsausbildung.

Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern hatten zuvor nur mit akademischer Ausbildung unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Die Beschränkung auf Engpassberufe ist mit dem FEG entfallen. Durch das FEG können fortan Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation in allen Berufen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten.

Um langfristig in Deutschland bleiben zu können, muss einer Fachkraft ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Weiterhin muss die berufliche Qualifikation der Fachkraft anerkannt sein. Für Fachkräfte wird keine Vorrangprüfung durchgeführt (Diese kann jedoch bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage kurzfristig wiedereingeführt werden!).

Weiterhin ermöglicht das FEG die Einreise für sechs Monate zur Arbeit- und Ausbildungsplatzsuche. Voraussetzung ist, dass die Fachkraft eine anerkannte Qualifikation, die notwendigen Deutschkenntnisse (mindestens auf dem B1-Sprachniveau) und einen gesicherten Lebensunterhalt vorweist. Während der Suche kann eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausgeübt werden. Damit werden beispielsweise Praktika bei einem potenziellen Arbeitgeber möglich. Fachkräfte mit akademischer Ausbildung können wie bisher schon für sechs Monate zur Arbeitsuche einreisen. Sie dürfen künftig ebenfalls eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausüben. Besondere Sprachkenntnisse müssen sie nicht vorweisen. Näheres dazu sowie weitere Informationen erhalten Sie unter: Make it in Germany: Das Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter nachfolgenden Links:


Existenzgründung und Selbstständigkeit

Existenzgründung bedeutet Gründung eines Unternehmers (Existenz) - in anderen Worten die Aufnahme einer Selbständigkeit.

Bei einer Existenzgründung spielen die finanziellen Mittel und Einkünfte von Beginn an eine enorme Rolle. Eine zielführende Beratung, Seminarbesuche und ein detaillierte Vorbereitung können das unternehmerische Risiko für Neugründer minimieren. Um Existenzgründer mit guten Ideen effektiv zu unterstützen, können teilweise öffentliche Fördermittel beantragt werden.

Weitere Informationen, sogar in mehreren Sprachen, finden Sie auf der Seite des Existenzgründungsportals des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie: Zahlreiche Neugründer handeln nicht selbstständig, sondern für einen einzigen Auftraggeber, was einem Arbeitnehmerstatus gleichkommt. Ob bewusst oder unbewusst: Die sogenannte Scheinselbstständigkeit ist in Deutschland verboten! Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Informationen zur (Schein-)Selbstständigkeit in 5 Sprachen zusammengefasst. Anhand eines Kriterien-Checks können Sie überprüfen, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.


Arbeitsrecht

Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer - von der Schichtarbeit bis zu den Ruhepausen. Es dient der Sicherheit und soll den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleisten.

Wer eine Vollzeitstelle aufnimmt, muss in Deutschland mit einer Arbeitszeit zwischen 37,5 und 40 Stunden pro Woche rechnen. Die maximale Arbeitszeit pro Woche ist gesetzlich begrenzt, durchschnittlich auf 48 Stunden. Es ist oft auch möglich, in Teilzeit zu arbeiten. 

In der Regel arbeitet man von Montag bis Freitag. Gesetzlich zulässig ist Arbeit an allen Werktagen der Woche (Montag bis Samstag) sowie Nacht- und Schichtarbeit. In vielen Bereichen, zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Gastronomie und in Verkehrsbetrieben, ist auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Laut ArbZG muss ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden. Ab neun Stunden verlängert sich diese Pause auf 45 Minuten.


Urlaub

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Urlaubsanspruch! So regelt es das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Nach sechs Monaten Unternehmenszugehörigkeit besteht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch. Wer fünf oder sechs Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub, das Bundesurlaubsgesetz gibt 24 Werktage vor, zählt aber auch den Samstag als Werktag. Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, hat somit Anspruch auf 20 Tage Erholungsurlaub.

Krankheit

Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss es seinem Betrieb sofort melden. Spätestens am vierten Tag der Abwesenheit muss eine ärztliche Bescheinigung (Attest, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorgelegt werden.

Bei Krankheiten, die bis sechs Wochen dauern, bezahlt das Unternehmen das volle Gehalt. bei längerer Erkrankung wird das Krankengeld (70% des Lohnes) über die gesetzliche Krankenkasse ausgezahlt. Wer privat krankenversichert ist, muss sich bei seiner Krankenkasse erkundigen. Dort gelten verschiedene Sätze und Regeln.

Bitte beachten Sie: Details zu Ihrer Krankheit müssen Sie niemanden verraten!


Kündigung

Grundsätzlich hat sowohl Vertragsnehmer als auch Vertragsgeber das Recht, den Arbeitsvertrag zu kündigen. In beiden Fällen muss schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die Fristen einer Kündigung sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB § 622).

Während der Probezeit ist in der Regele eine taggleiche Kündigung möglich. Je länger man für ein Unternehmen arbeitet, desto länger ist aber die gesetzliche Kündigungsfrist.

Besonderen Kündigungsschutz genießen in Deutschland u.a. Schwangere, Betriebsratsmitglieder und Menschen mit einer anerkannten Schwerbehindeung.

Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.

Umfangreiche mehrsprachige Informationen für Geflüchtete, die erfolgreich in Deutschland arbeiten wollen, finden Sie in der Info-Broschüre “Wissen ist Schutz!“ vom Deutschen Gewerkschaftsbund, die in mehreren Sprachen als Download bereitsteht.



Einkommen und Steuern

Einkommen

Das Einkommen (Gehalt, Lohn, Vergütung, Arbeitsentgelt) ist ein Bestandteil des Arbeitsvertrages und dort genau geregelt. In der Stellenanzeige finden Sie genaue Informationen zur Entlohnung. Je nach Art der Tätigkeit gibt es einen Stundenlohn oder ein festes Monatsgehalt. Arbeitnehmer*innen im Außendienst erhalten in der Regel Provision (Zusatzbezahlung).

Weitere Bestandteile des Arbeits- bzw. Tarifvertrages sind z.B. Regelungen zum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Zusätzliche Einkommensbestandteile können die Bereitstellung eines Firmenwagens sein, Handy oder Laptop, die privat genutzt werden dürfen, aber auch eine Betriebsrente oder Sonderkonditionen bei Versicherungen, etwa der Lebensversicherung.

Infos der Redaktion "Finanztip" zur inhaltlichen Gestaltung eines Arbeitsvertrages finden Sie im Anhang.

Mindestlohn

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowei für die meisten Praktikantinnen und Praktikanten. Der Mindestlohn gilt für nahmezu alle Arbeitenden über 18 Jahren in allen Branchen - so auch für Mini-Jobber.

Folgende Zielgruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen:

  • Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten 
  •  Arbeitnehmerinnen und -nehmer unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss
  •  Auszubildende
  •  Langzeitarbeitslose
  •  ehrenamtlich Tätige
  •  Freiberuflerinnen und Freiberufler/Selbstständige
  •  Praktikantinnen und Praktikanten in einem freiwilligen Praktikum (nicht länger als 3 Monate)

Für Auszubildende gilt eine Mindestvergütung, nachzulesen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17.

Steuern

Einkommen wird in Deutschland versteuert. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie monatlich den Nettobetrag in der Regel aufs Konto überwiesen. Von Ihrem Bruttogehalt wurden dann bereits folgende Abgaben abgezogen, wie Sie in Ihrer Minatsabrechnung detailliert nachlesen können:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Eventuell Kirchensteuer

Je höher das Einkommen, desto stärker steigen prozentual auch die Abgaben.

Selbständig arbeitende müssen Ihr Einkommen beim Finanzamt selbst versteuern.

Es gibt in Deutschland sechs Steuerklassen. Die jeweilige Klasse bestimmt die Höhe der zu leistenden Lohnsteuer. Mehr Infos der Redaktion "Finanztip" zu den Steuerklassen erhalten Sie hier.


Ehrenamtsförderung

"Ehrenamtliche leisten unbezahlt Unbezahlbares!"

Ehrenamtliches Engagement ist für ein gutes Zusammenleben unersetzlich. Besonders beim Thema Migration ist das Ineinandergreifen von Haupt- und Ehrenamt von besonderer Bedeutung. Deshalb hält der Kreis Schleswig-Flensburg mit der Ehrenamtskoordination eine Ansprechperson bereit.

Die Förderung des Ehrenamts geschieht auf verschiedenen Ebenen - finanziell, logistisch und natürlich in Form von Beratung. Wir helfen zum Beispiel durch:

  • Ausstattung von ehrenamtlichen Sprachtrainings mit Unterrichtsmaterial

  • Digitale Ausrüstung von Vereinen der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe (beispielsweise Übersetzungsgeräte)

  • Unterstützung von Ausflügen der Lots*innen mit Geflüchteten (Schwimmbad, Freizeitpark,..)

  • Übernahme von Kosten für Sommerfeste oder Weihnachtsaktionen

Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie in unserem Leitfaden zur Vergabe finanzieller Mittel für positve Integration.

Konkrete Anfragen richten Sie gern an die Ehrenamtskoordination.

  1. Tarik Pahlenkemper

    Fachdienst Migrationsmanagement
    Fachbereichsfreie Bereiche
    103 Kommunikation

    Flensburger Straße 7
    24837 Schleswig

  2. Sylke Willig

    Kreis Schleswig-Flensburg
    0-700 Migrationsmanagement

    Flensburger Straße 7
    24837 Schleswig

Demokratie, Kultur und Werte

In einer Vielfaltsgesellschaft sind Werte wie Freiheit, Gleichheit, Partizipation, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit besonders wichtig. Sie tragen zu einem friedlichen Zusammenleben bei.

Eine Demokratie, die die Vielfaltsgesellschaft anerkennt und wertschätzt, schafft eine Atmosphäre des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit. Sie ermöglicht es den Menschen, ihre kulturellen Unterschiede zu feiern und gleichzeitig gemeinsame Ziele zu verfolgen. Eine solche Demokratie fördert den sozialen Zusammenhalt und stärkt die Gemeinschaft.

Für diese Werte und die Demokratie müssen wir gerade in konfliktreichen Zeiten jeden Tag einstehen und konstruktiv ins Gespräch kommen.

Das Mima unterstützt die die Gesamtstrategie des Kreises zur Stärkung demokratischer Werte in unserer Gesellschaft. In der Rubrik "Partnerschaft für Demokratie" finden Sie Einzelheiten und Ansprechpersonen zu diesen Themen --> https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Bildung/Partnerschaft-für-Demokratie/ 

Natürlich gibt es auch migrationsspezifische Ansätze bei der Förderung von Demoktratie und Kultur im Kreis Schleswig-Flensburg. Hier sind einige Beispiele für Intiativen und Veranstaltung im Kontext der Demokratieförderung zusammengefasst:

Gesundheit

Gesundheit ist ein Thema, dass jeden Menschen betrifft. Deshalb gibt es im Migrationsmanagement sowohl Beratungsstellen für Menschen, die Fragen zur eigenen Gesundheit haben als auch Mitarbeitende, die sich in Arbeitskreisen und Netzwerken auf politischer Ebene mit diesem Thema beschäftigen.

Ich habe eine Frage zu meiner eigenen Gesundheit

Wo finde ich einen Arzt? Wie kann ich eine Krankenkarte bekommen? Wer hilft mir, wenn ich schlecht Träume?

Diese Fragen können entstehen, wenn es um Migration und Gesundheit geht. Egal ob Sie neu in Deutschland sind oder schon lange hier leben.

Der Fachdienst Migrationsmanagement hat durch die Beratungsstellen Anlaufstellen geschaffen, die Ihnen weiterhelfen können. Schauen Sie einfach unter „Weitere Beratungsangebote“: In Beratungsgesprächen finden wir gemeinsam Antworten auf Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.

Ich möchte mich mit anderen Leuten zum Thema Gesundheit vernetzen

Kontakt zur Koordinierungsstelle

Wenn Sie Anliegen zu Fachthemen, Netzwerkarbeit, Veranstaltungen oder struktureller Art haben, dann wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle für Integration, Teilhabe und Zusammenhalt (KITZ). Die KITZ möchte den Zugang zum Gesundheitswesen für Migrant*innen im Kreisgebiet erleichtern.

  1. Anna Nonkovic

    Kreis Schleswig-Flensburg
    0-700 Migrationsmanagement

    Flensburger Straße 7
    24837 Schleswig

Kontakt zur Ehrenamtskoordination

Bei Fragen rund ums Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe (z.B. wer kann mich zum Arzt begleiten?) wenden Sie sich bitte an die Koordninierungsstelle für Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe:

  1. Tarik Pahlenkemper

    Kreis Schleswig-Flensburg
    0-700 Migrationsmanagement

    Flensburger Straße 7
    24837 Schleswig

Durch die Arbeit mit regionalen und überregionalen Netzwerken versuchen wir die Strukturen im Gesundheitswesen im Kreisgebiet zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.

Unter anderem sind wir in folgenden Bereichen und Netzwerken aktiv:


Interkulturelle Öffnung

Der Kreis Schleswig-Flensburg verfolgt mit einer Gesamtstrategie die Stärkung der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Das Migrationsmanagement beteiligt sich aktiv an der Umsetzung dieses Vorhabens.

Interaktion mit Entscheidungsträgern

Das Migrationsmanagement arbeitet eng mit Bürgermeister*Innen, Amtsleitungen, Politiker*Innen und anderen Stellen zusammen. Darüber hinaus ist das Mima in landes- und bundesweite Informationsnetzwerke eingebunden.

Diese Zusammenarbeit ist wichtig, weil wir einerseits von neuen Ideen und Arbeitsweisen erfahren und andererseits auch unsere Erfahrungen teilen können.

Deshalb sind mittlerweile eine Reihe von Austauschformaten etabliert, zum Beispiel die Sitzungen des Verwaltungs- und Steuerungsgremiums. Im Rahmen dieser so genannten VeSt -Sitzungen kommen die leitenden Verwaltungsbeamten mit Mitarbeitenden des Fachdienstes Migrationsmanagement sowie mit dem Landrat zusammen und erörtern aktuelle und strategische Fragestellungen, die im Zusammenhang mit migrationsspefischen Themen stehen.

Modulreihe 2024 / 2025

Und es geht weiter in unserer Modulreihe mit einem Länderspecial Ukraine:


Unser Veranstaltungen im Jahr 2024/2025:


Unseren Flyer können Sie hier herunterladen.


Verganene Veranstaltungen:

Traumapädagogische Grundlagen für die Begleitung und Beratung von Geflüchteten

Viele Geflüchtete sind aufgrund von Krieg, Gewalt und Lebensgefahr in den Herkunftsländern und auf der Flucht traumatisiert. Was bedeutet das für Akteurinnen und Akteure in der Flüchtlingsarbeit?

Folgende Fragen geben Einblick:

Was ist ein Trauma?

Entstehung, Auswirkungen, Symptome, Besonderheiten

Woran erkenne ich, ob ein Mensch, mit dem ich Kontakt habe oder den ich begleite, traumatisiert sein könnte?

Verhalten, Umgang und Vermeidung

Anhand von traumapädagogischen Empfehlungen zu konkreten Alltagssituationen soll gemeinsam reflektiert werden, wie im Kontakt mit Geflüchteten stabilisierend und ressourcenorientiert gewirkt werden kann.

Referent

Geleitet wird der Workshop von Markus Hammer. Er arbeitet beim IBAF (Institut für berufliche Aus- und Fortbildung, Fachbereich Psychologie, Psychiatrie und Pädagogik) in Rendsburg. Herr Hammer ist Projektleiter für TiK-SH  Traumapädagogik in Grundschulen und Förderzentren


Länderspecial Afghanistan

Unsere Modulreihe startete mit einem Länderspecial Afghanistan. Diesen Tag gestalteten wir in Kooperation mit dem Bündnis Eine Welt e.V. , dem Jugendzentrum Schleswig und einer Gruppe afghanischer Jugendlicher. Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die teilgenommen haben!

Bundesweiter Vorlesetag 2024: Vorlesen schafft Zukunft!“

bundesweiter_vorlesetag © Gert Albrecht für DIE ZEIT

2024 möchten wir gerne dabei sein! Machen Sie mit!

Dieses Jahr findet der bundesweite Vorlesetag am 15. November 2024 unter dem Motto: "Vorlesen schafft Zukunft!“ statt. Die Ehrenamtskoordinationen in der Flüchtlingshilfe des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Schleswig, möchten diesen Tag auch im Kreis organisieren.

Vorlesen hat einen sehr positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und hilft unter anderem dabei den Wortschatz zu vergrößern und Leistungen in der Schule zu verbessern. Das ist besonders für Kinder zentral, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Deshalb gibt es bereits viele Menschen, die sich als Lesepatinnen und Lesepaten engagieren.  Auf dieses wichtige Ehrenamt wollen wir im Rahmen des Vorlesetags aufmerksam machen, wollen denen danken, die bereits aktiv sind und neue Menschen als Lesepatinnen und -paten gewinnen. Der Tag ist für alle Menschen gedacht, die Spaß am Vorlesen (und Zuhören) haben. Wir wollen aber vor allem das interkulturell Verbindende des Vorlesens ins Zentrum stellen. Deshalb wäre es schön, wenn nicht nur auf Deutsch gelesen wird. Wir möchten alle Menschen ermutigen, in ihrer Muttersprache vorzulesen und damit der Sprache Wertschätzung zukommen zu lassen. Von der Partnerschaft für Demokratie stehen dafür Bücherkisten mit mehrsprachigen Büchern zu den Themen Demokratie, Vielfalt und Nachhaltige Entwicklung zur Verfügung.

Bilden Sie als engagierter Mensch ein Tandem mit der Familie, die Sie durch das Leben in Deutschland begleiten. Suchen Sie Mitstreiter*innen in ihrem Dorf und einen Ort an dem Sie vorlesen können. Es gibt viele Orte, die sich eignen: Sei es die örtliche Bibliothek, die Feuerwehr, der Supermarkt, die Bushaltestelle, die Kita, die Schule oder der Sportverein und es gibt noch so viel mehr!

Sie sind schon Lesepatin oder –pate und haben Lust beim bundesweiten Vorlesetag mitzumachen? Melden Sie sich bei uns, wir unterstützen Sie gerne: sylke.willig@schleswig-flensburg.de.                                                         

Wir freuen uns auf einen bunten und vielseitigen Vorlesetag 2024 im Kreis Schleswig-Flensburg und hoffen Sie sind dabei!

Im Kreis Schleswig-Flensburg haben viele Akteure gemeinsam ein schönes Programm auf die Beine gestellt. Es finden Vorleseaktionen in Glücksburg, Handewitt, Gemeinde Hürup Schleswig und Tarp statt.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Aktionen. Bitte beachten Sie, dass einige Veranstaltungen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies betrifft häufig Kindertagesstätten und Schulen. Für einige wird um Anmeldung gebeten. Beides ist bei den jeweiligen Veranstaltungen vermerkt.


Stadt Glücksburg:


Handewitt:

Öffentlich:

Familienzentrum Handewitt

Zum Sportplatz 9

24976 Handewitt

Wann:

  • 15.11.2024 von 14.30 – 15.00 Uhr für 0-1-jährige
  • 15.11.2024 von 15:15-15:45 Uhr für 2-4-jährige

www.schutzengel-flensburg.de/familien/familienzentrum-handewitt

Nicht-öffentlich:

  • Grundschule Weding
  • Ev. Kindertagesstätte Petersilienstraße
  • Adelby 1 Kindertagesstätte Timmersiek


Gemeinde Hürup:




Tarp

Die Bildungseinrichtungen haben ein abwechslungsreiches Programm für Kinder und Familien zusammengestellt, um die Freude am Lesen zu fördern und einen gemütlichen Tag voller Geschichten zu bieten.

Öffentlich:

Kindergarten Clausenplatz

Wann: 15.11.25 um 17.00 Uhr

Der Kindergarten lädt alle kleinen Geschichtenliebhaber zu einer Gute-Nacht-Geschichte ein. Hier können die Kinder in eine spannende Erzählwelt eintauchen und den Tag mit einer fantasievollen Geschichte ausklingen lassen, denn mit Geschichte schläft es sich besser.

Alexander- Behm- Schule

Wann: 15.11.2024 von 14.15 – 17.30 Uhr

In der Schule finden mehrsprachige Vorleseveranstaltungen statt, bei denen Ehrenamtliche aus der Initiative „Willkommen in Tarp“ Geschichten in verschiedenen Sprachen lesen. Dies fördert nicht nur das Sprachverständnis, sondern stärkt auch das Miteinander in der Gemeinschaft. Dazu bieten Schüler*innen einen kleinen Imbiss gegen Spende an.

Bücherei Tarp

Wann: 08. Und 29. November 2024 um 15.00 Uhr

Ein weiteres Highlight ist das Bilderbuchkino in der Bücherei Tarp für Kinder ab 3 Jahren.

Am 11. November um 15 Uhr wird die bekannte Kinder- und Jugendbuchautorin Katja Reider zu Gast sein und aus ihrem Buch „Kommissar Pfote“ für alle 6- bis 9-Jährigen vorlesen.

Nicht öffentlich:

  • ADS Kindergärten
  • Wann: 15.11.2024

Im ADS Wanderuperstraße wird ein Kamishibai-Theater für alle Kinder der Einrichtung organisiert, das mit lebendigen Bildern und Geschichten begeistert. Der ADS Friedrich-Fröbel hingegen öffnet seine Türen für Eltern und Verwandte und lädt sie ein, Bücher aus der Einrichtung oder ihrer eigenen sowie aus der Bücherei vorzulesen. Hier werden verschiedene Aktionen stattfinden, die sowohl Kinder als auch Erwachsene ansprechen.

Alle Kinder, Eltern und Interessierten sind herzlich eingeladen, an den Veranstaltungen teilzunehmen und gemeinsam in die Welt der Geschichten einzutauchen. Der Bundesvorlesetag in Tarp verspricht, ein unvergessliches Erlebnis zu werden, das die Bedeutung des Lesens und der Literatur für alle Altersgruppen unterstreicht.

Schleswig

Öffentlich:

Ev. Familienbildungsstätte Schleswig

  • Königstraße 2
  • 24837 Schleswig
  • 15.11.2024 von 14:45 bis 16:30 Uhr

Sternenzauber

Wir laden ein zu einem bunten vorweihnachtlichen Treiben. Willkommen sind kleine und große Menschen, die Anregungen und Ideen zur Adventszeit suchen und gleich vor Ort ausprobieren möchten. Ein Advents-Shooting wird vor Ort durch einen Fotografen angeboten. Getränke und Kuchen sowie Gesang runden den Nachmittag ab.

Stadtbücherei Schleswig

Wann. 15.11.2024 um 16.00 Uhr

Auch die Stadtbücherei Schleswig ist in diesem Jahr wieder mit einem besonderen Vorleseevent dabei: Feuerwehrgeschichten stehen auf dem Programm, vorgelesen von Sebastian Carstensen, einem freiwilligen Feuerwehrmann – und nicht nur das, er wird auch in Uniform erscheinen! Die Veranstaltung richtet sich an Kinder ab vier Jahren und bietet die einzigartige Möglichkeit, einen echten Feuerwehrmann in Aktion zu erleben – dieses Mal jedoch am Lesepult.

Für alle, die am Vorlesetag nicht dabei sein können: Jeden Dienstagnachmittag um 16:00 Uhr findet eine Vorlesestunde für Kinder ab vier Jahren in der Stadtbücherei statt. Dort erwartet die kleinen Zuhörer*innen jede Woche eine neue, spannende Geschichte.

KulturL:

Offene Erzählbühne im Rahmen der Schleswiger Märchentage (ACHTUNG: Hier wird nicht vorgelesen, sondern frei erzählt!!!). Das Anmeldeformular gibt es hier zum Download.


Nicht öffentlich:

  • Kindertagesstätte Hornbrunnen: Es liest Jasmin Schleuter, Fachdienstleitung des Migrationsmanagements des Kreises Schleswig-Flensburg
  • Kreis Schleswig-Flensburg, FD  Migrationsmanagement: Es liest Steven Ken Ojo von African Voices e.V.

Der bundesweite Vorlesetag ist eine Initiative der Tageszeitung DIE ZEIT, der Deutschen Bahn AG/Deutsche Bahn Stiftung sowie der Stiftung Lesen.

Podcast über Flüchtlingshilfe im Kreis Schleswig-Flensburg

Vorhang auf: Das ist der Beginn der “Echoes of Empowerment”

Die neue Podcast Serie von Sturm und Tatendrang, in der ehrenamtliche Projekte, die mit und für Geflüchtete arbeiten, vorgestellt werden.

In einer Kooperation zwischen der “Koordination Integration” im Kreis Schleswig-Flensburg und dem Podcastteam lassen wir Geschichten erzählen, sprechen über die Themen, die diese Projekte beschäftigen und versuchen gemeinsam zu ergründen, welchen wichtigen Beitrag freiwilliges Engagement leistet und wie wir alle gemeinsam dabei unterstützen können. Zu den Episoden gelangen Sie hier: https://open.spotify.com/show/6mpQ52mMWX03bP4vcwAUok

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Apostillen & Legalisation

Was sind Apostillen & Legalisationen?

Es handelt sich um die Beglaubigung der Unterschrift und des Siegels der zuständigen Behörden. Man braucht es, wenn man deutsche Urkunden im Ausland verwenden möchte.

Wohin muss man sich wenden?

Man muss sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die für die Behörde zuständig ist, die die Urkunde ausgestellt hat. Wenn zum Beispiel das Standesamt Schleswig eine Geburtsurkunde ausgestellt hat, dann ist die Standesamtsaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg für die Beglaubigung der Urkunde zuständig. 

Wie kann ich mich an den Kreis Schleswig-Flensburg wenden?

Sie können sich an die Ämter wenden. Wenn Sie dort eine Apostille beantragen, dann nehmen die Ämter Kontakt mit dem Kreis auf. Es gibt auch einen Vordruck auf der Kreis-Homepage. Diesen können Sie einfach ausfüllen und mit der Original-Urkunde an die Kreisverwaltung senden.

Worauf muss ich achten?

Für Urkunden, die die Stadt Flensburg ausgestellt hat, ist nur die Stadt Flensburg zuständig. Wenn Sie zum Beispiel in Flensburg geboren sind und die Stadt Flensburg die Urkunde ausgestellt hat, kann nur die Stadt Flensburg die Apostille ausstellen.

Wo finde ich einen Antragsvordruck?


Hier können Sie den Antrag als ausfüllbares PDF herunterladen.

An wen kann ich mich wenden?

  1. Brigitte Zarges

    Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
    0-700 Migrationsmanagement
    0-710.1 Kundenservice, Zuwanderung und Einbürgerung

    Flensburger Straße 7
    24837 Schleswig

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