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Datum: 31.03.2022

Bestehende Regeln zur Absonderung gelten weiter - Schleswig-Holstein hat sich für Überprüfung auf Bundesebene eingesetzt

Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
des Landes Schleswig-Holstein

Medien-Information

30.03.2022

KIEL. Das Gesundheitsministerium hat heute (30.03.) die bestehenden Regeln zur Absonderung nach positivem Corona-Test oder für Kontaktpersonen verlängert. Der bis zum 31.3. befristet gültige jetzige Absonderungserlass wird inhaltlich durch einen entsprechenden Erlass mit gleichen Regeln ersetzt, den das Ministerium heute herausgegeben hat. Diesen setzen die Kreise und kreisfreien Städte mit Hilfe von so genannten Allgemeinverfügungen um.

Maßgeblich für die gültigen Regeln sind die fachlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen sich Schleswig-Holstein und die Bundesländer richten.

Gesundheitsminister Heiner Garg hatte im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz Anfang der Woche einen Antrag eingebracht, in dem das Bundesministerium für Gesundheit gebeten wird, das RKI zu beauftragen, zeitnah eine fachliche Prüfung und Bewertung vorzunehmen, ob und wie lange eine Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen in der aktuellen Pandemiephase der Folgenminderung angezeigt ist und ab wann eine Rückkehr zum regelhaften Handeln nach dem Infektionsschutzgesetz inklusive einer Fokussierung auf das Ausbruchsmanagement empfohlen wird. Der Beschluss wurde von den Bundesländern einstimmig gefasst (https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1190&jahr=2022). Minister Garg begrüßt, dass der Bundesgesundheitsminister eine zeitnahe Prüfung angekündigt hat.

Der heute herausgegebene Absonderungserlass wird veröffentlicht unter http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse. Befristet ist dieser bis zum 30.4., jedoch ist eine Anpassung der Regeln geplant, sofern das RKI seine Empfehlungen aktualisiert. Das Gesundheitsministerium wird hierzu informieren, sobald sich eine Änderung ergibt.

Die weiterhin gültigen Regeln sind erläutert in den Fragen und Antworten unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Covid-19_und_Coronatests/regelungen_isolation_quarantaene.html


Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium;
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