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Datum: 08.12.2020

Corona: Erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Selbständige

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in nahezu allen Branchen deutlich spürbar. „Auch viele Selbständige geraten ohne eigenes Verschulden durch eine Verringerung und gar den kompletten Wegfall ihrer monatlichen Umsätze in eine finanzielle Notlage“, berichtet Stefan Wesemann von der IHK Flensburg. Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sichert die Grundsicherung, das sogenannte Hartz IV, den Lebensunterhalt und federt die existenziellen Sorgen ab. Um vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie möglichst schnell finanzielle Hilfe zu gewährleisten, hat der Bund die Bestimmungen zum Antragsverfahren für die Zeit der Corona-Pandemie geändert und damit den Zugang zu staatlichen Hilfen erleichtert (Sozialschutz-Paket).

Als sogenannter zugelassener kommunaler Träger nimmt der Kreis Schleswig-Flensburg im Kreisgebiet die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende wahr und setzt die Vorgaben des Bundes entsprechend um. „Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung und eine schnelle Auszahlung der Leistungen ist neben der akuten Hilfebedürftigkeit natürlich weiterhin zunächst, dass der Antrag vollständig ist und alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die vom Bund kommunizierte Vereinfachung in der Antragstellung bezieht sich dabei allerdings nur auf wenige Punkte, die teils komplexen Antragsvorgaben des SGB II bestehen somit grundsätzlich weiterhin“, so Stephan Asmussen, Fachbereichsleiter Regionale Integration und damit zuständig für die Sozialzentren im Kreisgebiet. „Ich rate daher Selbständigen dazu, vor Antragsabgabe einen Beratungstermin mit dem Team Selbständige im Sozialzentrum Schleswig-Umland zu vereinbaren, damit es durch die Nachforderung von Unterlagen nicht zu Verzögerungen in der Hilfegewährung kommt. Hierfür entstehen aktuell in der Regel keine bis nur sehr kurze Wartezeiten.“

Die wesentlichste Erleichterung für alle Neuantragsteller ist der Verzicht auf eine Vermögensprüfung für die Dauer von sechs Monaten. Der Antragsteller erklärt stattdessen, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen. Eine tiefergehende Prüfung findet dann grundsätzlich zunächst nicht statt. Weiterhin erleichternd wirkt besonders für die Selbständigen, die aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen in Not geraten sind, dass unter der Annahme sich nicht ändernder Einkommensverhältnisse eine vorläufige Bewilligung von Leistungen für sechs Monate erfolgt. „Für den Fall, dass die Umsätze sich während des Bewilligungszeitraum allerdings besser entwickeln als erwartet, sollten sich die Empfänger beim Team Selbständige im Sozialzentrum Schleswig-Umland melden“, appelliert Stefan Wesemann.

Unabhängig von diesen Erleichterungen braucht kein selbständiger Leistungsbezieher Angst davor zu haben, umziehen zu müssen oder gar obdachlos zu werden. Bei allen Neuanträgen werden die Kosten der Unterkunft, also Miete, Wasser, Strom und Heizung, in voller Höhe anerkannt. Erst nach sechs Monaten wird ggf. ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Bei Weitergewährungsanträgen werden bereits laufende Kostensenkungsverfahren für sechs Monate ausgesetzt.

Das erleichterte Antragsverfahren gilt für Leistungen, deren Bezug vor dem 31. März 2021 beginnt. Die IHK begrüßt die individuellen Beratungsangebote und die schnelle Abarbeitung der Anträge der Unternehmer und Unternehmerinnen in dieser außergewöhnlichen Situation. Die Antragsvordrucke sind auf der Homepage des Kreises Schleswig-Flensburg zum Download verfügbar. Die Sozialzentren im Kreisgebiet akzeptieren allerdings auch die Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit. Es kann jedoch aufgrund unterschiedlicher Vordrucke und Systematiken bisweilen zur Nachforderung von Unterlagen kommen. Ebenfalls auf der Homepage ist ein umfangreiches FAQ hinterlegt, das Antworten auf die meistgestellten Fragen gibt. Auch finden sich hier die direkten Ansprechpartner mit ihren Kontaktdaten. „Die Rückmeldungen, die ich aus den Sozialzentren erhalte, zeigen deutlich, dass die Erleichterungen und ihre Umsetzung als sehr positiv wahrgenommen werden und für unsere Kunden eine echte Hilfe in der aktuellen Situation darstellen,“ fasst Stephan Asmussen seine Eindrücke zusammen. „Mein ausdrücklicher Dank gilt den Mitarbeitern und den Kunden, die sehr besonnen und verständnisvoll mit den Gegebenheiten umgehen. Denn diese besondere Herausforderung bestehen wir nur alle zusammen.“

Zu den Antragsvordrucken kommen Sie hier.

Zu den FAQ's für Selbständige kommen Sie hier.

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