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Datum: 31.03.2021

Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt Hilfsorganisationen mit dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein auch in 2021

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise gerade auf die Schwächsten in der Gesellschaft hat das Land Schleswig-Holstein erneut einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere für Obdachlose und Tafeln aufgelegt. Bis zum 31.12.2021 haben Vereine, Verbände und sonstige rechtsfähige Organisationen aus dem Kreisgebiet, die Träger ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste sind und sich um Menschen in Notlagen kümmern, erneut die Möglichkeit, beim Kreis Schleswig-Flensburg eine Förderung zur Abdeckung sozialer Härten zu beantragen.

Ein besonderer Schwerpunkt dieses Fonds stellt die Versorgung von Bedürftigen mit Lebensmitteln und Gegenständen des alltäglichen Bedarfs, wie z.B. medizinische Masken und Desinfektionsmitteln, dar. So können u.a. Organisationen finanziert werden, die eine Notversorgung von obdachlosen Menschen mit Lebensmitteln sicherstellen oder Tafeln in die Lage versetzt werden unter Einhaltung der Hygienevorschriften weiterhin Lebensmittel auszugeben. Daneben dient der Fonds der Aufrechterhaltung von Angeboten, die Unterstützung bei vielfältigen sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen leisten einschließlich der Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulärem Zugang zum Gesundheitssystem sowie deren Versorgung mit medizinischen Masken und Hygieneartikeln. Ferner bietet der Fonds kommunalen Obdachlosenunterkünften die Möglichkeit der Unterstützung, beispielsweise für die Anmietung zusätzlicher Notschlafplätze.

Dafür werden auch in 2021 insgesamt bis zu 3 Millionen Euro bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kreis Schleswig-Flensburg Mittel in Höhe von insgesamt 166.200,- Euro, mit denen örtliche Hilfsdienste unterstützt werden können. Die entsprechende Richtlinie ist rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten und bis 31.12.2021 befristet. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen nach diesem Hilfsfonds besteht nicht. Sollte der Kreis-Anteil des Fonds erschöpft sein, müssen Anträge entsprechend abgelehnt werden.

Sofern der Fonds in Anspruch genommen werden soll, können interessierte Organisationen ab sofort einen Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Soziales, stellen. Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf der Homepage des Kreises zum Download bereit.

Für weitere Informationen zum Fonds zur Abdeckung sozialer Härten wenden sich interessierte Organisationen bitte an den Fachbereich Soziales beim Kreis Schleswig-Flensburg unter Soziales@schleswig-flensburg.de oder Tel.-Nr.: 04621 87-357.

Zum Antrag   Homepage des Landes SH


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
Pressestelle
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de 

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